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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-877  

Betreff: Berichtswesen
hier: Personalentwicklung / Personalplanung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
28.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt vom 12.06.2003, geändert am 15.12.2004, ist dem Hauptausschuss ein Bericht zur Personalentwicklung und zur Personalplanung vorzulegen. Der Bericht hat allgemeine und grundsätzliche Aussagen zum Inhalt. Über einzelne Personalfälle wird im Bedarfsfall gesondert im Rahmen der laufenden Sitzungen des Hauptausschusses informiert. Dieser Bericht wird auf diesem Weg auch dem Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen zur Kenntnis gegeben.

 

Am 01.01.2008 ist die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen wirksam geworden. Im Zuge der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurde die Verwaltung neu strukturiert. Die einzelnen Stellen wurden nach Durchführung entsprechender Auswahlverfahren besetzt. An den diesbezüglichen Entscheidungen war auch das Amt Hörnerkirchen maßgeblich beteiligt, so dass hierauf nicht weiter eingegangen werden muss.

 

Mit diesem Bericht soll über die Anzahl der Stellen, die Alterstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalplanung und -entwicklung informiert werden.

 

Anzahl der Stellen

 

 

Die Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wurden zum 01.01.2008 in den Dienst der Stadt Barmstedt übernommen. Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen werden weiterhin im Amtshaushalt bzw. in den Gemeindehaushalten geführt und sind demzufolge in den vorstehenden Zahlen nicht enthalten. Ab 2010 hat sich dahingehend eine Änderung ergeben, als die beiden Mitarbeiter des Bauhofes Hörnerkirchen im Zuge der Zusammenlegung mit dem Bauhof der Stadt Barmstedt in den Dienst der Stadt übernommen werden. 

 

In dem Gutachten zur Neustrukturierung der Verwaltung aus dem Jahr 2007 wurde für die ab 2008 bestehende Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt/Amt Hörnerkirchen ein Personalbedarf für die Verwaltung von 30,50 Stellen ermittelt. Die in den einzelnen Jahren vorhandenen Abweichungen wurden im Rahmen der Vorlagen zu den jeweiligen Stellenplänen ausführlich begründet, so dass an dieser Stelle davon abgesehen wird.

 

An die ARGE waren im Laufe des Jahres 2010 bis zu 7 Mitarbeiter/innen abgeordnet. Ein Mitarbeiter ist zum 01.11.2010 in den Dienst der Stadt Barmstedt zurückgekehrt. Die Arbeitsverhältnisse mit drei Mitarbeiterinnen wurden beendet. Diese Mitarbeiterinnen haben bei anderen öffentlichen Arbeitgebern neue Beschäftigungen gefunden. Zum Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) sind damit noch 3 unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen abgeordnet. Die Abordnungen sind vorerst bis zum 31.12.2015 befristet. 

 

 

Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand 31.12.2010)

 

 

 

Altersteilzeit

Altersteilzeitarbeitsverträge wurden mit insgesamt 10 Mitarbeiter/innen abgeschlossen:

 

 

Arbeitsphase

Freistellungsphase

 

von

bis

von

bis

Verwaltung

 

 

 

 

Mitarbeiter/in A

01.11.2006

31.07.2010

01.08.2010

30.04.2014

Mitarbeiter/in B

01.05.2009

31.12.2012

01.01.2013

31.08.2016

Mitarbeiter/in C

01.11.2009

31.12.2013

01.01.2014

28.02.2018

Mitarbeiter/in D

01.12.2009

30.06.2012

01.07.2012

31.01.2015

Mitarbeiter/in E

01.09.2010

31.05.2015

01.06.2015

31.07.2018

 

 

 

 

 

Einrichtungen

 

 

 

 

Mitarbeiter/in A

01.01.2008

30.06.2011

01.07.2011

31.12.2014

Mitarbeiter/in B

01.03.2008

29.02.2012

01.03.2012

29.02.2016

Mitarbeiter/in C

01.08.2008

31.01.2011

01.02.2011

31.07.2013

Mitarbeiter/in D

01.10.2008

31.03.2012

01.04.2012

31.08.2015

Mitarbeiter/in E

01.11.2009

30.11.2012

01.12.2012

31.12.2015

 

Altersteilzeit von Mitarbeiter/innen in der Verwaltung

Für die zum 31.07.2010 frei gewordene Stelle in der Kämmerei wurde bereits eine Nachfolgeregelung gefunden. Gleiches gilt für die zum 30.06.2012 bzw. 31.12.2012 frei werdenden Stellen in der Stadtkasse. Insbesondere im Hinblick auf die zum 01.01.2013 beschlossene Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik wurden im Rahmen des Stellenplans 2011 die Voraussetzungen für die Nachbesetzung der Stellen geschaffen. Für die zum 31.12.2013 und 31.05.2015 frei werdenden Stellen in den Bereichen Schulverwaltung und zentrale Dienste und Finanzen müssen zu gegebener Zeit Entscheidungen herbeigeführt werden.   

 

Altersteilzeit von Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen

Die zum 31.01.2011 frei gewordene Stelle eines Schulhausmeisters wurde nachbesetzt. Im Bereich des Bauhofes wird eine Stelle zum 30.06.2011 neu besetzt. Eine weitere Stelle beim Bauhof ist zum 30.11.2012 neu zu besetzen. Das Verfahren zur Nachbesetzung einer Schulsekretärinnenstelle zum 29.02.2012 wird in nächster Zeit eingeleitet. Die Entscheidung über die Neubesetzung einer Stelle im Jugendzentrum zum 31.03.2012 muss in nächster Zeit getroffen werden.

 

Altersteilzeitrücklage

Nach § 19 Abs. 4 Nr. 6 ist eine Altersteilzeitrücklage als Pflichtrücklage zu bilden. In dieser Sonderrücklage sollen Mittel für die Gehaltszahlungen während der Freistellungsphase angesammelt werden. Die Altersteilzeitrücklage der Stadt Barmstedt wurde erstmals zum 31.12.2009 gebildet. Zugeführt wurden bisher die anteiligen Beträge für die Jahre 2006 bis 2010 im Gesamtbetrag von 278.946,10 EUR. Die Rücklage wird sich bis zur Abwicklung aller Altersteilzeitfälle im Jahr 2018 voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

Jahr

Zuführung

Entnahme

Stand am 31.12. des Jahres

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

2006

5.664,59

 

 

2007

24.303,73

 

 

2008

101.268,94

 

 

2009

147.708,84

 

278.946,10

2010

255.492,36

 

534438,46

2011

198.291,12

 

732.729,58

2012

54.049,47

 

786.779,05

2013

 

98.205,21

688.573,84

2014

 

181.881,70

506.692,13

2015

 

157.596,47

349.095,67

2016

 

118.365,86

230.729,81

2017

 

100.524,96

130.204,85

2018

 

130.204,85

0,00

 

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Das SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Im Jahr 2010 waren bei der Stadt Barmstedt nach dem Berechnungsverfahren zur Ermittlung einer eventuell zu zahlenden Schwerbehindertenabgabe jahresdurchschnittlich monatlich 88,41 Arbeitsplätze vorhanden. Der mit schwerbehinderten Menschen besetzte Anteil belief sich auf 6,50 %. Eine Schwerbehindertenabgabe war wegen Erfüllung der Mindestquote von 5 % deshalb nicht zu zahlen.

 

Leistungsorientierte Bezahlung

Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde ab dem 01.01.2007 ein Leistungsentgelt eingeführt. Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Die leistungsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz verstärkt werden. Die Zielgröße für das Leistungsentgelt wurde auf 8 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers vereinbart. Bis einschließlich 2009 belief sich das Gesamtvolumen auf 1 v. H. der Monatsentgelte. Von 2010 bis 2013 erhöht sich das Volumen um jährlich 0,25 v. H. auf dann 2 v. H. im Jahr 2013. Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zur Auszahlung der jährlichen Leistungsentgelte. Am 11.12.2007 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass die Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung einbezogen werden.

 

Das jeweilige System der leistungsbezogenen Bezahlung wird betrieblich vereinbart. Dies ist erfolgt. Die nach § 18 TVöD gebildete Betriebliche Kommission hat eine entsprechende Dienstvereinbarung erarbeitet und sich dabei für ein Leistungsentgelt, das in Form einer einmaligen jährlichen Leistungsprämie zusätzlich zum Tabellenentgelt gewährt wird, entschieden. Nach Ausfertigung durch den Bürgermeister und die Vorsitzende des Personalrates ist die Dienstvereinbarung am 19.06.2008 in Kraft getreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Hörnerkirchen sind der Dienstvereinbarung beigetreten. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt / Amt Hörnerkirchen und des Amtes Hörnerkirchen wurden die Inhalte der Dienstvereinbarung erläutert. Außerdem erfolgte eine Schulung bezüglich der Führung von Mitarbeitergesprächen. Dabei wurde der Teilnehmerkreis auf jeweils rd. 20 Personen begrenzt. Die gewählte Form der Mitarbeiterinformation und -schulung hat Kosten von insgesamt rd. 15.000 EUR verursacht. Damit stehen die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen im Vergleich mit anderen öffentlichen Arbeitgebern sehr gut dar. Anderenorts erfolgt die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals nur in einer sehr kurzen Personalversammlung. Eine besondere Schulung erfolgt nicht. In der Folge daraus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich einen erheblichen Nachteil gegenüber den entsprechend geschulten Führungskräften.    

 

Zwischenzeitlich sind die mindestens einmal jährlich zu führenden Mitarbeitergespräche ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur geworden. Ein Teil dieser Gespräche bezieht sich auf die leistungsorientierte Bezahlung. Die große Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem System der leistungsorientierten Bezahlung deutet auf eine mittlerweile große Akzeptanz hin. Anfänglich bestehende Zweifel und Ängste haben sich offensichtlich nicht bestätigt. Nicht teilgenommen haben im Wesentlich die geringfügig Beschäftigten. Dies erklärt sich aber dadurch, dass die Zahlung eines Leistungsentgelts zu einer Überschreitung der für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse maßgebenden Einkommensgrenzen führen würde.

 

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung in jedem Fall freiwillig ist und eine möglicherweise nicht erfolgreiche Zielerfüllung nicht zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führt. Das eigentliche Mitarbeitergespräch hingegen ist tarifvertraglich verbindlich vorgeschrieben.  

 

Die leistungsorientierte Bezahlung in den Jahren 2008 und 2009 in Zahlen:

 

 

2008

2009

 

 

 

Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter/innen

81

85

 

 

 

Anzahl der nicht teilnehmenden Mitarbeiter/innen

12

11

 

 

 

Prämienpunkte insgesamt

20.222,20

21.209,45

 

 

 

Durchschnittliche Prämienpunkte je Teilnehmer/in

249,66

249,52

 

 

 

Gesamtsumme Leistungsentgelte

22.415,07 EUR

23.402,76 EUR

 

 

 

Durchschnittliche Leistungsprämie je Teilnehmer/in

276,73 EUR

275,33 EUR

 

Bei den persönlichen Leistungsprämien ergeben sich teilweise größere Abweichungen von den Durchschnittswerten durch den erreichten Zielerreichnungsgrad, die Eingruppierung und den Umfang der Beschäftigung.

 

Die vereinbarten Ziele wurden zum weit überwiegenden Teil von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgeschlagen. Von der Möglichkeit, Teamziele zu vereinbaren, wurde ebenfalls Gebrauch gemacht. Auch wenn wir uns zurzeit noch in der “Übungsphase” befinden, sind die vom System der leistungsorientierten Bezahlung ausgehenden positiven Impulse bereits jetzt klar zu erkennen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bisher nicht dagewesene Möglichkeiten geboten, sich über das übliche Maß hinaus einzubringen und damit etwas zu bewegen. Diesen Weg sollten wir weiter beschreiten.

 

Die Auszahlung der Leistungsprämien für 2010 erfolgt Ende Mai 2011. Insgesamt wird ein Volumen von 31.395,01 EUR an die Beschäftigten der Stadt Barmstedt ausgezahlt. 

 

 

Mitarbeitergespräche

Nach § 5 TVöD haben Beschäftigte Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit der jeweiligen Führungskraft, in dem u. a. festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Mitarbeitergespräche bei der Stadt Barmstedt finden grundsätzlich einmal jährlich jeweils im ersten Quartal eines Jahres in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung statt.

 

Aus- und Fortbildung

In der Verwaltung der Stadt Barmstedt werden zurzeit 7 Auszubildende ausgebildet. Im Bereich der Fortbildung wurde und wird allen Mitarbeiter/innen die Gelegenheit gegeben, mindestens ein Seminar pro Jahr zu besuchen. 

 

Arbeitszeit

Mit dem Einzug der Stadtverwaltung in das neue Rathausgebäude Anfang 2007 wurden die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr erheblich ausgeweitet. Erforderlich wurde deshalb eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist am 19.06.2009 eine neue Dienstvereinbarung in Kraft getreten, die sich an den Öffnungszeiten des Rathauses orientiert.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss nimmt von dem Personalbericht gemäß Vorlage VO/2011-877         Kenntnis.

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Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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