Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-864
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Sachverhalt:
Mit Landesverordnung vom 11.11.2010 wurde die Entschädigungsverordnung angepasst. Die Beträge für die Aufwandsentschädigungen und die Sitzungsgelder wurden erhöht. Die Entschädungsbeträge aus der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt, der Entschädigungsverordnung (alt) und der Entschädigungsverordnung (Neu) sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Festzustellen ist, dass die Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt auch bisher nicht die nach der Entschädigungsverordnung geltenden Höchstbeträge vorgesehen hat.
Beschlussvorschlag:
Die Erarbeitung eines Vorschlages für eine möglicherweise vorgesehene Anhebung der Aufwandsentschädigungen und des Sitzungsgeldes obliegt den politischen Gremien.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanziele Auswirkungen ergeben sich durch eine möglicherweise vorgesehene Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in der Entschädigungssatzung der Stadt.
Anlage/n:
-Aufstellung Entschädigungen/ Sitzungsgelder
-Entschädigungssatzung der Stadt
-Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76