Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-858
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Sachverhalt:
Das Wasserrad der Wassermühle an der Mühlenau ist im Eigentum der Stadt Barmstedt. Gemäß Nutzungsvertrag mit dem Betreiber der Wassermühle aus dem Jahr 1988 ist die Stadt verpflichtet, Kosten für die Reparaturen der Räder und der Anlage, die über 200,- DM liegen, zu tragen. In diesem Jahr trat der Eigentümer der Mühle an die Stadt heran und teilte mit, dass an der Anlage einige Schäden zu verzeichnen sind. In der letzten Woche fand daraufhin ein Gespräch mit dem Mühlenbetreiber statt. In einem ersten Schritt soll an dem ersten Wasserrad die durch immer wiederkehrenden Eisgang verbogenen Schaufeln repariert und auch die Einlaufnase neu befestigt und gerichtet werden. Da für diese Arbeiten das Gerinne wasserfrei sein muss, würde sich in diesem Zuge auch die neue Abdichtung des Gerinnes und des Schotts anbieten. Damit das Wasserrad bis zum Mühlentag zu Pfingstgen wieder in Betrieb gehen kann, ist eine zeitnahe Reparatur auf jeden Fall erforderlich. In einem zweiten Schritt sollen dann für das Rad eine Bremse gebaut werden, damit zukünftig weitere Schäden vermieden werden können. Um die Kosten für die Stadt möglichst gering zu halten, wird hier versucht werden, eine Förderung über das Holsteiner Auenland zu erreichen. Die nächste Sitzung findet Anfang Mai statt. Die Höchstförderung beträgt in diesem Fall 55 %. Im Zuge des Gesprächs wurde auch über eine Neuaufstellung des Nutzungsvertrages und damit verbunden eine bessere Abgrenzung gesprochen. Ein Entwurf wird von der Verwaltung ausgearbeitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, der Stadtvertretung zu empfehlen, einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 13.500,- € für die Reparatur der Wassermühle zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Reparaturkosten belaufen sich nach einem ersten Angebot eines Mühlenbauers auf gesamt ca. 13.500,- €. Hiervon könnten evtl. 55 % sprich ca. 7.500,- € durch das Auenland gefördert werden.
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