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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-824  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet südlich der Straßen Kloster und Brückenkamp und östlich und westlich des Osterhorner Weges
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
15.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Einem ortsansässigen Betrieb soll die Möglichkeit für den Neubau eines Gewerbebetriebes mit einem landtechnischen Unternehmen geschaffen werden. Der seit 1999 ortsansässige Betrieb ist zur Zeit auf gemieteten Flächen tätig, die im Außenbereich der Gemeinde auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb liegen. Es handelt sich um den Betrieb des Herrn Jürgen Ewers, der auf einer Fläche südlich des Kloster an der Ecke Brückenkamp / Kloster eine Betriebshalle und ein Betriebsleiterwohnhaus errichten möchte. Seitens der Landesplanungsbehörde beim Innenministerium und des Kreises Pinneberg, Fachdienst Regionalplanung wurden während eines Ortstermines keine Bedenken geäußert. Einzelnen kleine Änderungen wie die Anordnung und die Größe der Gebäude wurden vor Ort besprochen, mit Herrn Ewers geklärt und in die Entwurfsplanungen eingearbeitet. Für die Ansiedlung des Betriebes ist es allerdings notwendig, den Flächennutzungsplan für den Bereich entsprechend zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.  


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet Ecke Kloster / Brückenkamp in der Gemeinde Osterhorn der Straße Kloster wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines landtechnischen Lohnunternehmens nebst Betriebsleiterwohnhaus für einen ortsansässigen Betrieb

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll kurzfristig beauftragt werden;

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 


Anlage/n:

 

Sdtebauliches Konzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungskonzept_2_Osterhorn_B1_110303 (1955 KB)      

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