Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-803
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Sachverhalt:
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten, Abnahme und im Zuge der Übertragung der Straße „ Gärtnerstraße „ ( Nr.34a-34g) an die Gemeinde Westerhorn ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast geworden. Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 ( GVOBL.Sch.-H.S.631, ber. 2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 ( GVOBL.Sch.-H.S.28) wird die nachstehend aufgeführte Straße nunmehr dem öffentlichen Verkehr gewidmet ( Anlage 1):
Bezeichnung Flur Flurstück
Gärtnerstraße 7 88/55
Vorstehend aufgeführte Straße wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem.§ 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen-und Wegegesetz als
Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße
eingestuft.
Dazu ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich und danach erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen, wobei innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Straßenfläche „ Gärtnerstraße „ ( Nr.34a-34g) Flur 7, Flurstück 88/55 nach den Bestimmungen des Straßen-und Wegegesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
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