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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-803  

Betreff: Widmung einer Straßenfläche " Gärtnerstraße" (Nr.34a-34g) in 25364 Westerhorn
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kathrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
09.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
23.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten, Abnahme und im Zuge der Übertragung der Straße „ Gärtnerstraße „ ( Nr.34a-34g) an die Gemeinde Westerhorn ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast geworden. Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 ( GVOBL.Sch.-H.S.631, ber. 2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 ( GVOBL.Sch.-H.S.28) wird die nachstehend  aufgeführte Straße nunmehr dem öffentlichen Verkehr gewidmet ( Anlage 1):

 

Bezeichnung                          Flur                         Flurstück

Gärtnerstraße                           7                              88/55

 

Vorstehend aufgeführte Straße wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem.§ 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen-und Wegegesetz als

 

Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße

 

eingestuft.

 

Dazu ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich und danach erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen, wobei innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden kann.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Straßenfläche „ Gärtnerstraße „ ( Nr.34a-34g) Flur 7, Flurstück 88/55 nach den Bestimmungen des Straßen-und Wegegesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

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