Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-774
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 31. Dezember 2010 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 572.413,57 EUR | |
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 300.147,01 EUR | |
2. entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig)
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117.192,76 EUR | |
3. entfallen auf Zuführungsbeträge zum Vermögenshaushalt (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)
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13.576,55 EUR | |
4. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
31.946,28 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
109.550,97 EUR | |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Gymnasien Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 231000-672000 |
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Haushaltssoll | 13.200,00 EUR | |
Anordnungssoll | 23.025,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.825,00 EUR | |
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Begründung: Bei der Haushaltsplanung wurde von 15 Schüler/innen an auswärtigen Gymnasien ausgegangen. Tatsächlich waren aber für 25 Schüler/innen Schulkostenbeiträge zu zahlen.
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Gemeinschaftsschulen Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 281200-672000 |
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Haushaltssoll | 2.400,00 EUR | |
Anordnungssoll | 30.996,00 EUR | |
Mehrausgabe | 28.596,00 EUR | |
gedeckt durch Deckungsring | 11.413,71 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 17.182,29 EUR | |
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Begründung: Schulkostenbeiträge für insgesamt 27 Schüler/innen. Die Überschreitung ist insbesondere auch auf die Neuordnung der Schularten zurückzuführen. Die Mehrausgaben werden in Höhe von 15.839,00 EUR durch Einsparungen bei den für andere Schularten veranschlagten Schulkostenbeiträgen gedeckt.
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Ersatzschulen Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 285000-671000 |
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Haushaltssoll | 14.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 32.052,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 18.052,00 EUR | |
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Begründung: 2010 waren für insgesamt 43 Schüler/innen Schulkostenbeiträge zu zahlen (Waldorfschulen). Das Haushaltssoll basierte noch auf dem Abrechnungsbetrag für 2008.
Sporthalle Heederbrook Bauliche Unterhaltung Haushaltsstelle 563000-500000 |
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Haushaltssoll | 5.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 20.162,93 EUR | |
Mehrausgabe | 15.162,93 EUR | |
gedeckt durch Deckungsring | 5.111,71 EUR | |
Genehmigungspflichte Mehrausgabe | 10.051,22 EUR | |
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Begründung: Aufgrund der immer wiederkehrenden Durchfeuchtungsschäden an der Sporthalle wurde das Dach der Sporthalle komplett neu abgedichtet.
Allgemeine Bauverwaltung Diensbezüge Beamte Haushaltsstelle 600000-410000 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 8.287,44 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 8.287,44 EUR | |
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Begründung: Beendigung der Abordnung eines Beamten zur ARGE zum 31. Oktober 2010. Die Mehrausgaben sind durch Einsparungen bei den übrigen Personalausgaben insgesamt gedeckt. |
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Straßenbeleuchtung Unterhaltungskosten Haushaltsstelle 670000-510000 |
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Haushaltssoll | 21.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 51.143,79 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 30.143,79 EUR | |
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Begründung: Mehrkosten entstanden hier durch die Erneuerung des Kreisel durch Umplanungen, bei der Sanierung der Gas- und Wasserversorgung wurden diverse Leitungen mit saniert. Außerdem gab es im Jahr 2010 mehrere Unfälle, bei denen Schäden an der Straßenbeleutung entstanden. Der Täter oder die Täterin konnten leider nicht ermittelt werden. |
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Bauhof Haltung von Fahrzeugen Haushaltsstelle 771000-550000 |
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Haushaltssoll | 45.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 61.009,23 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 16.009,23 EUR | |
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Begründung: Die Fahrzeuge des Bauhofes sind mehrheitlich veraltet. Die Mehrausgeben begründen sich überwiegend durch den erhöhten Schneedienst des letzten Jahres. Hier sind die Mehrkosten für den Spritverbrauch zu nennen, ein Schaden am Salzstreuer und am Schneeschild des Unimogs. Des Weiteren hatte ein Trecker einen Achsschaden, ein Reifen war geplatzt und dadurch musste auch der zweite Reifen getauscht werden.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 144.358,86 EUR | |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 0,00 EUR | |
2. entfallen auf Zuführungsbeträge an Rücklagen (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen) |
40.252,11 EUR | |
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3. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst- betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts- satzung |
15.767,82 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
88.338,93 EUR | |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Feuerwehrgerätehaus Baukosten Waschplatz Haushaltsstelle 130000-940000 |
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Haushaltsausgaberest aus dem Vorjahr | 8.976,51 EUR | |
Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 18.436,87 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.460,36 EUR | |
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Begründung: Die Mehrausgaben begründen sich in der nicht berücksichtigen notwendigen Abdichtung des Waschplatzes – allein die Ausgeben hierfür beliefen sich auf über 7.000,00 EUR. Außerdem wurden kleinere Anpassungarbeiten notwendig, die vorher nicht ersichtlich waren.
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Geschwister-Scholl-Schule |
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Neubau Fachklassen und Erweiterungsbau Haushaltsstelle 215000-940100 |
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Haushaltsausgaberest aus dem Vorjahr | 562.161,08 EUR | |
Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 641.039,65 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 78.878,57 EUR | |
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Begründung: Unter anderem wurden die Dächer der Aula und der alten Mädchenschule neu eingedeckt. Diese Kosten waren nicht in der bisherigen Kostenberechnung berücksichtigt. Auch die Kosten für die nachträgliche Forderung eines Fahrstuhls waren nicht in der Kostenberechnung enthalten. Des Weiteren entstanden Mehrkosten durch die Einbauten wie Lehrerküche und Vorhänge sowie diverse kleinere notwendige Änderungen während des Bauablaufes. |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 109.550,97 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 88.338,93 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 05. Januar 2011.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2010 (296 KB) |
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