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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-762  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2011 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
18.01.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
20.01.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
24.01.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
25.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.02.2011 
Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2011 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich in der Einnahme auf 14.097.000 EUR und in der Ausgabe auf 17.448.600 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 3.351.600 EUR. In diesem Betrag ist das im Haushaltsjahr 2010 voraussichtlich zu erwartende Defizit in Höhe von ca. 2.300.000 EUR enthalten. Das Haushaltsjahr 2011 weist damit für sich allein gesehen einen Fehlbedarf von 1.051.600 EUR aus.

 

Die negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise fanden im Haushaltsplan 2010 ihren Niederschlag. Gegenüber der Planung 2009 ergaben sich erhebliche Einnahmeverschlechterungen. Durch die zwischenzeitlich wieder angesprungene Konjunktur zeichnet sich jetzt jedoch wieder eine schrittweise Entlastung ab. Die Entwicklung wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

 

 

Fehlbedarf Verwaltungshaushalt

 

2011

2012

2013

2014

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

 

 

 

Ursprungshaushalt 2009

- 1.148

- 1.001

k. A

k. A.

Ursprungshaushalt 2010

- 4.543

- 5.189

- 5.609

k. A.

Ursprungshaushalt 2011

- 3.352

- 4.047

- 4.737

- 4.253

Verbesserung 2010/2011

1.191

1.142

872

 

 

Die bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts sinken gegenüber 2010 um 1,67 %. Die Empfehlung des Innenministeriums im Haushaltserlass 2011 von maximal 1,5 % wird damit um 3,17 % unterschritten.

 

Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert weiterhin alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden.

 

Bei Durchsicht des Verwaltungshaushalts ist festzustellen, dass die Ausgabeansätze durchweg sehr knapp kalkuliert sind. Ein nennenswertes Einsparpotential wird nicht gesehen. Von daher sollten Beschlüsse zur Verbesserung der Einnahmesituation herbeigeführt werden. Damit könnte gleichzeitig die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds geschaffen werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass in dem Haushaltsjahr der Antragstellung die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festgesetzt sind:

 

 

Mindesthebesätze

Kommunaler Bedarfsfonds

Mindesthebesätze

Kommunaler Bedarfsfonds

Hebesätze

Stadt Barmstedt

 

 

 

ab 01.01.2011

ab 01.01.2013

 

Grundsteuer A

350 v. H.

360 v. H.

350 v. H.

Grundsteuer B

370 v. H.

380 v. H.

350 v. H.

Gewerbesteuer

350 v. H.

360 v. H.

360 v. H.

 

Die letzte Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B erfolgte 2010 von jeweils 330 v. H. auf 350 v. H. Angesichts des hohen Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt wird bereits ab 2011 eine Anhebung auf die ab 2013 geltenden Mindesthebesätze vorgeschlagen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird unverändert bei 360 v. H. belassen.

 

Der Fehlbetrag des Verwaltungshaushalts belief sich Ende 2009 auf 2.038.600 EUR. Nach dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2010 wird sich das Defizit auf rd. 2,3 Mio. EUR erhöhen. Der 2010 voraussichtlich zusätzlich entstehende Fehlbetrag von rd. 260.000 EUR und der durch die Fehlbetragszuweisug 2009 nicht abgedeckte Fehlbetrag von rd. 220.000 EUR könnten Grundlage eines Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung aus dem Kommunalen Bedarfsfonds sein. Nach den diesbezüglichen Richtlinien ist es jedoch erforderlich, dass die Realsteuerhebesätze im Jahr der Antragstellung (also 2011) mindestens in vorstehender Höhe festgesetzt sind.

 

Grundsteuer A

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sind bisher in gleicher Höhe festgesetzt. Analog dem nachfolgenden Vorschlag zur Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wird die Anhebung des Hebesatzes auf ebenfalls 380 v. H. vorgeschlagen. Das jährliche Steueraufkommen würde sich dadurch um rd. 3.500 EUR auf 47.500 EUR erhöhen

 

Grundsteuer B

Eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 380 v. H. würde zu einer Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 85.000 EUR auf insgesamt 1.215.000 EUR führen.

 

Für die Steuerpflichtigen würden sich im Einzelnen folgende maximale jährliche Mehrbelastungen ergeben:

 

Höhe der Messbeträge

Objekte

max. Mehrbelastung p. a.

 

 

 

bis 50,00 EUR

1.294

15,00 EUR

von 50,01 EUR bis 100,00 EUR

1.482

30,00 EUR

von 100,01 EUR bis 150,00 EUR

411

45,00 EUR

von 150,01 EUR bis 200,00 EUR

136

60,00 EUR

von 200,01 EUR bis 250,00 EUR

57

75,00 EUR

über 250,00 EUR bis 2.831,38 EUR Höchstbetrag

129

849,41 EUR

Gesamtzahl Objekte in der Veranlagung

3.509

 

 

Gewerbesteuer

Der Hebesatz von zurzeit 360 v. H. liegt über dem ab 2011 geltenden Mindesthebesatz von 350 v. H. und entspricht dem ab 2013 geltenden Mindesthebesatz. Von daher besteht in Bezug auf die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen kein Handlungsbedarf.

 

Nach der Unternehmenssteuerreform 2008 können Personenunternehmen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. in voller Höhe von der Einkommensteuer absetzen. Für die Steuerpflichtigen verändert sich die Steuerlast damit erstmal nicht. Durch die niedrigere Besteuerungsgrundlage für die Festsetzung des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ergibt sich aber eine Entlastung.

 

Bei Personenunternehmen ist die angestrebte Entlastungswirkung bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. am größten. Kapitalgesellschaften zahlen hingegen bei höheren Gewerbesteuerhebesätzen generell mehr Gewerbesteuer. Allerdings profitieren sie durch die weit reichenden Entlastungen der Unternehmenssteuerreform.

 

Für Kommunen, deren Unternehmensstruktur weit überwiegend Personenunternehmen aufweist, wird daher ein Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. empfohlen. Dadurch steigt das Steueraufkommen der Kommunen und gleichzeitig werden die ansässigen Personenunternehmen größtmöglich entlastet.

 

Das für 2011 zu erwartende Gewerbesteueraufkommen ist mit 1.400.000 EUR veranschlagt. Hiervon entfallen rd. 900.000 EUR auf Vorauszahlungen für 2011. Der Restbetrag von rd. 500.000 EUR ergibt sich aus Nachzahlungen für Vorjahre aufgrund von Veranlagungen sowie aus Anpassungen der Vorauszahlungen für Vorjahre.

 

Für die Berechnung einer Haushaltsverbesserung aufgrund einer Hebesatzanhebung auf 380 v. H. werden nur die Vorauszahlungen für 2011 berücksichtigt. Die jährliche Mehreinnahme würde sich auf brutto rd. 50.000 EUR belaufen. Aufgrund der Unternehmensstruktur mit 94 Personenunternehmen und 38 Kapitalgesellschaften (Stand Anfang 2010) wird jedoch von einer Anhebung abgeraten. Eine Erhöhung könnte die Abwanderung von Kapitalgesellschaften nach sich ziehen. Dadurch könnte sich das Steueraufkommen trotz eines hohen Hebesatzes vermindern.

 

Das Gewerbesteueraufkommen ist mit 1.400.000 EUR veranschlagt; das sind 200.000 EUR mehr als 2010. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 70 v. H. der Messbeträge erhoben, was einen Betrag von 272.300 EUR ausmacht. Das Nettoaufkommen liegt somit bei 1.127.700 EUR. 

 

Die Hundesteuer ist mit 42.000 EUR um 3.000 EUR höher als 2010 veranschlagt. Aus der Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten ist ein Aufkommen von 50.000 EUR zu erwarten, das sind 10.000 EUR weniger als 2010.  Grund ist die Schließung einer Spielhalle im Stadtgebiet.

 

Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer gelten die für die Jahre 2009 bis 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2004 ermittelten Schlüsselzahlen. Berücksichtigt werden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 EUR bei Alleinstehenden und bis zu 60.000 EUR bei zusammen Veranlagten. Die Schlüsselzahl für die Stadt Barmstedt beträgt 0,00332320. Der Anteil der Stadt Barmstedt an dem prognostizierten Landesanteil von 831 Mio. EUR beträgt somit 2.761.600 EUR. Gegenüber den Ist-Zahlungen des Jahres 2010 bedeutet dies eine Mehreinnahme von 81.300 EUR.   

 

Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden. Für 2011 ist mit einem Anteil von 378.800 EUR (+ 75.800 EUR) zu rechnen.

 

Der Anteil der Umsatzsteuer liegt mit 177.900 EUR um 1.900 EUR über dem Vorjahresbetrag.

 

Die Steuerkraft je Einwohner mit 514,81 EUR liegt um 3,81 EUR niedriger als 2010. Durch die gesunkene Finanzausgleichsmasse sinkt die Finanzkraft je Einwohner um 51,78 EUR auf 694,88 EUR. Nach den vorläufigen Zahlen im Haushaltserlass 2011 sind allgemeine Schlüsselzuweisungen von 1.578.700 EUR (- 291.300 EUR) und Sonderschlüsselzuweisungen von 180.500 EUR (- 162.500 EUR) zu erwarten.

 

Durch die gesunkene Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr eine geringere Kreisumlage von 2.647.800 EUR (- 178.300 EUR) zu zahlen.

 

Die Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben liegt mit 330.000 EUR um 78.800 EUR unter dem Vorjahresbetrag.

 

Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn und auf die Konzessionsabgabe wurden mit 673.400 EUR (2010 = 750.000 EUR) bzw. 450.000 EUR (2010 = 480.000 EUR) vorläufig geschätzt. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2011 liegt bisher nicht vor. 

 

Die Abwasserbeseitigung der Stadt Barmstedt wurde zum 01. Januar 2009 von den Stadtwerken Barmstedt auf den Abwasser-Zweckverband Pinneberg (AZV) übertragen. Dadurch veränderte sich die Abrechnungssystematik der Kosten für die Straßenentwässerung. Bisher erfolgte die Abrechnung jeweils im Folgejahr. Der AZV hingegen erhebt Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Daraus folgte, dass die Haushaltsveranschlagung 2010 sowohl den Abrechnungsbeträge 2009 und 2010 enthielt. Ab 2011 werden sich die Zahlungen wieder auf nur noch ein Jahr beschränken Die Gesamtveranschlagung beträgt für 2011 vorläufig 170.000 EUR.

 

Die Personalausgaben sinken von 4.187.200 EUR im Haushaltsjahr 2010 auf 3.986.400 EUR im Jahr 2011 (- 200.800 EUR). Dies ergibt sich unter anderem duch das Ausscheiden älterer Mitarbeiter, die in den Ruhestand wechseln und hierfür jüngere Nachwuchskräfte eingestellt werden. Weiterhin sind die Verträge mit den befristet eingestellten Mitarbeitern, die zur ARGE abgeordnet wurden, nicht weiter verlängert worden. Weiterhin wurden die Ansätze des Jahres 2010 in der Regel linear um 1,0 % erhöht, um insbesondere die zu erwartende tarifliche Erhöhung der Dienstbezüge auszugleichen. Die von Dritten (insbesondere Ämter Hörnerkirchen und Rantzau, Kreis Pinneberg, Stadtwerke Barmstedt) über Verwaltungskostenbeiträge zu erstattenden Personalausgaben sind auf den Einnahmeseiten der betreffenden Haushaltsabschnitte veranschlagt. Die Erstattungsleistung der ARGE reduziert sich bedingt durch das Ausscheiden von Mitarbeiter/innen gegenüber 2010 um rd. 178.500 EUR.  

 

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand erhöht sich gegenüber 2010 um 115.900 EUR auf 5.255.100 EUR. Dies ist im Wesentlichen auf die um 148.400 EUR steigenden Mieten und Pachten, insbesondere betrifft dies die Nutzung auswärtiger Sporthallen während der Bauzeit der neuen Sporthalle = 40.000 EUR, die Einführung einer neuen Doppik-Software =  50.000 EUR und die Kosten für das Druck- und Kopierkonzept, die ab 2011 wieder gesondert im Haushalt ausgewiesen werden, und die um 30.000 EUR steigenden Schülerbeförderungskosten zurückzuführen.

 

Die im Haushaltsplan enthaltenen freiwilligen Leistungen wurden in der Regel unverändert gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Die Zuschüsse für die Kindertagesstätten wurden in Höhe der von den Trägern in den einzelnen Haushalten veranschlagten Beträge übernommen. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen beläuft sich auf insgesamt 1.441.400 EUR (2010 = 1.509.100 EUR). Hiervon entfallen 1.084.300 EUR auf die Kindertagesstätten (2010 = 1.140.400 EUR).

 

Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 766.200 EUR (2010 einschließlich der fiktiven Verzinsung des Kapitals der „Nelke-Stiftung“ = 770.500 EUR). Der Mehrbedarf ist zurückzuführen auf die Kreditaufnahmen aus der Ermächtigung des Jahres 2010. Auch der für 2011 erforderliche Kreditbedarf wird sich anteilig niederschlagen. Die Ansätze beinhalten die Zinsen in Höhe von 54.900 EUR (2010 = 113.500 EUR) für die zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel für die Schulbaumaßnahmen aufgenommenen Kredite.

 

Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 542.400 EUR veranschlagt (2010 = 529.800 EUR). Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 187.000 EUR zur Einstellung in die Altersteilzeitrücklage zugeführt. 

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 5.894.800 EUR.

 

Schwerpunkte des Vermögenshaushaltes sind die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckbusses für die Freiwillige Feuerwehr, die Sicherstellung der Restfinanzierung für die Baumaßnahmen am Jugendzentrum, der Neubau des Sporthauses Düsterlohe durch den SSV Rantzau, der Neubau der Sporthalle in der Schulstraße, der Neubau der Gymnastikhalle durch den BMTV und die Straßenbaumaßnahmen Stettiner Straße, Norderstraße und Nappenhorn. Für alle Maßnahmen stehen Fördermittel aus den verschiedenen Programmen zur Verfügung. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Ausführungen im Vorbericht und auf die Einzelveranschlagungen der Maßnahmen im Vermögenshaushalt verwiesen.

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind Kreditaufnahmen im Gesamtbetrag von 2.846.900 EUR erforderlich.

 

Den Kreditneuaufnahmen stehen Tilgungen im Gesamtbetrag von 2.175.200 EUR gegenüber. Darin enthalten ist die teilweise Tilgung von Zwischenfinanzierungskrediten für die Schulbaumaßnahmen „Schulzentrum Heederbrook“ und „Geschwister-Scholl-Schule/Chemnitzschule“ in Höhe von 1.200.000 EUR. Weiterhin wird ein Kredit aus dem Kommunalen Investitionsfonds für die  Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule mit einem Teilbetrag von  werden 432.800 EUR durch Auszahlung einer Zuweisung aus dem Schulbausanierungsfonds in gleicher Höhe teilweise getilgt. Bei dem Restbetrag von 542.400 EUR handelt es sich um die ordentliche Tilgung der langfristigen Verbindlichkeiten. Dieser Betrag wird durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in gleicher Höhe finanziert. 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist mit 0 EUR veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite sollte wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden. 

 

Die Gesamtzahl der Stellen beträgt nach dem Entwurf des Stellenplanes 77,70 Stellen. Der Stellenplan wird rechtzeitig zur Haushaltsberatung im Hauptausschuss vorgelegt. 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

1.         die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2011 und

2.         das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2011.

Anlage/n:

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2011 vom 17. Dezember 2010.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Haushaltssatzung 2011 (17 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Anlage 2 2 2 - Vorbericht 2011 (137 KB) PDF-Dokument (856 KB)    
Anlage 3 3 3 - Gesamtplan 1 - Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen (236 KB)      
Anlage 4 4 4 - Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt (254 KB)      
Anlage 5 5 5 - Gesamtplan 3 - Gruppierungsübersicht (271 KB)      
Anlage 6 6 6 - Gesamtplan 4 - Finanzierungsübersicht (233 KB)      
Anlage 7 7 7 - Einzelpläne Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (710 KB)      
Anlage 8 8 8 - Finanzplan (251 KB)      
Anlage 9 9 9 - Investitionsprogramm (291 KB)      

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