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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-744  

Betreff: Ergänzung der Entgeltordnung Bäderbetrieb durch einen Gruppentarif
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
01.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Vorberatung
14.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sachverhalt

Im Rahmen der letzten Betriebsprüfung des für uns zuständigen Finanzamtes wurden die Entgelte für Schulen und Vereine genau betrachtet. Der Prüfer ist zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund der niedrigen Entgelte eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Die Differenz zum theoretisch erforderlichen Entgelt ist zusätzlich zu versteuern.

Der Prüfer zielt insbesondere darauf ab, dass es für andere Gruppen, die nicht schulischer Art sind, keinen vergleichbaren Gruppentarif gibt. Würden wir diesen einrichten, bestünde keine verdeckte Gewinnausschüttung mehr. Während bei einer Zehnerkarte der Eintrittspreis für Kinder und Jugendliche bei 2,30 € liegt, zahlen die Schulen nur umgerechnet 1,00 € pro Schulstunde.

Stellungnahme der Stadtwerke

Um ab 2011 eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, schlagen wir die Einführung eines Gruppentarifes vor. Die Mindestpersonenzahl beim Gruppentarif beträgt 20, der Eintrittspreis pro Person 1,00 €. Der verantwortliche Gruppenleiter hat eine eigene Wasseraufsicht mit der Mindestqualifikation „Rettungsschwimmschein Silber“ zu stellen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ergänzung durch einen Gruppentarif in der Entgeltordnung Bäderbetrieb wird zugestimmt. Die Entgeltordnung vom 1.10.2009 tritt zum 31.12.2010 außer Kraft. Die Entgeltordnung gemäß Beschluss der Stadtvertretung vom 14.12.2010 tritt am 1.01.2011 in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 

Anlage:

Anlage:

 

-Entgeltordnung

 

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