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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-736  

Betreff: Benennung von vier weiteren Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alten- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
14.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 5 Absatz 1 der Verbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden . Nach § 5 Absatz 2 der Verbandssatzung entsendet die Stadt Barmstedt vier weitere Vertreter/innen.

Die Verbandsversammlung bestand bisher aus 16 Mitgliedern.

Zum 01.01.2010 sind die Gemeinden Bilsen, Bokholt-Hanredder, Ellerhoop und Klein Offenseth-Sparrieshoop aus dem Verband ausgeschieden. Dadurch verkleinerte sich die Verbandsversammlung auf 12 Mitglieder. Davon sind 7 Mitglieder aus den Umlandgemeinden und 5 Mitglieder aus der Stadt Barmstedt. Entsprechend der Einwohnergröße (Barmstedt 9.800 EW, Gemeinden 5.200 EW) stimmt das Verhältnis nicht mehr. Auch bei einer Umlage zum Ausgleich eines Defizits wäre nach der Verbandssatzung der neue Verteilungsschlüssel anzuwenden. Im Hinblick auf die gestiegene Verantwortung der Stadt Barmstedt soll sich diese auch in der Anzahl der Mitglieder in der Verbandsversammlung widerspiegeln.

Dies wird dadurch erreicht, dass die Stadt Barmstedt vier weitere Mitglieder in die Verbandsversammlung entsendet.

Von den insgesamt 16 Mitgliedern der Verbandsversammlung entsenden die Stadt Barmstedt 9 Mitglieder und die die Umlandgemeinden 7 Mitglieder.

 

Die Verbandsversammlung hat die Änderung der Verbandssatzung in ihrer Sitzung am 11.11.2010 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.

 

Für die Wahl gelten nach § 9 (2) des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GkZ) die Vorschriften des § 46 (1) und § 40 der Gemeindeordnung entsprechend.

Das Wahlverfahren ist mit dem der Ausschüsse entsprechend.

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl durch Verhältniswahl.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

- entfällt -

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