Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-731
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Sachverhalt:
Nach der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur oder Erholungsort (KurortVO) vom 25.11.2009 werden Gemeinden auf Antrag als Kurort oder als Erholungsort anerkannt, wenn Sie die in der Verordnung geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Die Anerkennung als Erholungsort setzt voraus
eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage
Einrichtungen, die der Ruhe, Entspannung, der sportlichen Betätigung und der Familienerholung insbesondere auch bei längerem Aufenthalt dienen.
Die Anerkennung als Erholungsort passt in das touristische Konzept, dass die Stadt Barmstedt seit Jahren verfolgt und wäre in touristischer Hinsicht ein Image-Gewinn und eine weitere Werbung für die Stadt Barmstedt. Die Außendarstellung der Stadt Barmstedt im touristischen Bereich könnte entsprechend „Stadt Barmstedt, anerkannter Erholungsort“ angepasst werden.
Die Stadt Barmstedt verfügt über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Erholungsort. Beispielhaft sind im Folgenden einige Angebote der Stadt Barmstedt aufgezeigt:
- Rantzauer See
- Waldflächen mit Spazier- und Gehwegen
- Ausgeschilderte Fahrrad- und Wanderwege
- Wellenbad Badewonne
- Freibad am Rantzauer See
- Spiel- und Sportmöglichkeiten am Rantzauer See
- (Minigolfanlage, Bootsverleih, Boulebahn, Schachfeld, Kleinfußballplatz usw.)
- Tourismusbüro
- Gaststätten in der Innenstadt und am Rantzauer See
- Kircheninsel
- Schlossinsel
- Fahrradverleih (E-Mobilität ab 2011)
- Verkehrsberuhigte Innenstadt
- Öffentliche Toiletten
- Sportplätze/ Sporthallen
- Kulturelle Veranstaltungen (Kunstausstellungen/ Pfiff/ Open-Air-Oper)
Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass auf Basis der vorhandenen Einrichtungen und Angebote die Anerkennung als Erholungsort möglich ist.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis der landschaftlich bevorzugten und klimatisch begünstigten Lage nach den Grundlagen der vom Deutschen Bäderverband e.V. und vom Deutschen Fremdenverkehrsverband e.V. herausgegebenen Begriffsbestimmung für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen. Hiernach setzt die Anerkennung als Erholungsort
eine bioklimatisch begünstigte Lage und eine ausreichende Luftqualität voraus. Dies wird durch ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes nachgewiesen. Diese Bioklima-Beurteilung des Deutschen Wetterdienstes inklusive einer Ortsbesichtigung und Modellrechnung verursacht Kosten von rund 3.100 € inklusive Mehrwertsteuer.
Nach Vorlage des Bioklima-Gutachtens durch den Deutschen Wetterdienst und der Zusammenstellung der Angebote und Einrichtungen der Stadt durch die Verwaltung wird ein Beirat mit Vertretern des Wirtschafts- und Innenministeriums, der Ärztekammer, der kommunalen Landesverbände, vom Gewerkschaftsbund, vom Wetteramt, Fremdenverkehr Schleswig-Holstein, Heilbäderverband, Hotel- und Gaststättenverband, Naturschutzverbände usw. nach Barmstedt kommen und die Voraussetzungen prüfen. Kosten hierfür entstehen der Stadt Barmstedt nicht.
Nachteile entstehen der Stadt Barmstedt durch das gesamte Verfahren nicht. Derzeit wird noch geklärt, ob die Kosten im Rahmen eines Projektes der Aktiv-Region „Holsteiner-Auenland“ förderfähig ist. Allerdings ist zu betrachten, dass die geringen Kosten von 3.100 € eher gegen eine Förderung sprechen.
Als anerkannter Erholungsort könnte die Stadt Barmstedt nach § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein eine Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Fremdenverkehrsabgabe richtet sich an selbständig tätige Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden.
Beschlussvorschlag:
A)
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Verwaltung mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens der Stadt Barmstedt zum Erholungsort zu beauftragen.
B)
Die Stadtvertretung beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens der Stadt Barmstedt zum Erholungsort zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten von rund 3.100 €.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76