Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-726
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2011 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Fehlbedarf von 11.500 EUR ab. Den Einnahmen von 385.800 EUR stehen Ausgaben von 397.300 EUR gegenüber. In den Jahren 2012 und 2013 wird der Fehlbedarf fortgeschrieben und Ende 2013 noch 8.500 EUR betragen. Im Jahr 2014 ist dann voraussichtlich ein Ausgleich insbesondere durch dann wieder höhere Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich möglich.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 sieht die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B mit jeweils 330 v. H. sowie für die Gewerbesteuer mit 350 v. H. in unveränderter Höhe vor. Aufgrund der ausgewiesenen Fehlbeträge wäre grundsätzlich die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds möglich. Hierfür müssten aber die Hebesätze im jeweiligen Jahr der Antragstellung wie folgt festgesetzt sein:
Grundsteuer A
ab 01.01.2011 auf mindestens 350 v. H., ab 01.01.2013 auf mindestens 360 v. H.,
je 10 Prozentpunkte könnten Mehreinnahmen von rd. 370 EUR erzielt werden.
Grundsteuer B
ab 01.01.2011 auf mindestens 370 v. H., ab 01.01.2013 auf mindestens 380 v. H.,
je 10 Prozentpunkte könnten Mehreinnahmen von rd. 1.350 EUR erzielt werden.
Gewerbesteuer
zurzeit 350 v. H., ab 01.01.2013 auf mindestens 360 v. H.,
je 10 Prozentpunkte könnten Mehreinnahmen von rd. 285 EUR erzielt werden.
Zu den sich für die einzelnen Steuerpflichtigen ergebenden Mehrbelastungen wird auf die Ausführungen in der Vorlage zum Haushalt 2010 (VO/2009-448) verwiesen.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 12.300 EUR bzw. 44.500 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 10.000 EUR veranschlagt. Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (124.800 EUR) und an der Umsatzsteuer (13.400 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2010 berechnet. Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 92.300 EUR, das sind 27.000 EUR weniger als 2010. Die Kreisumlage ist mit 112.200 EUR veranschlagt.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2011 wird die Schulumlage auf insgesamt 282.900 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 31.300 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 43.600 EUR wird der Vorjahresaufwand um 4.300 EUR unterschritten. Die bisher bei den Schularten „Grund- und Hauptschule“ und „Realschule“ veranschlagten Schulkostenbeiträge werden ab 2011 im Abschnitt „Gemeinschaftsschule“ veranschlagt.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 26.600 EUR, davon entfallen rd. 19.500 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 7.100 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ist in sich ausgeglichen. Die Entschlammung der Klärteiche wurde im Haushaltsjahr 2010 durchgeführt. Für diese in einigen Jahren erneut durchzuführende Maßnahme wird ab 2012 eine jährliche Rückstellung von 5.000 EUR gebildet. Vorerst muss im Haushaltsjahr 2011 das Anlagevermögen überprüft werden. Daran muss sich die Neuberechnung der Gebühren anschließen. In diesem Zuge müssen auch die im Haushaltsjahr 2010 der allgemeinen Rücklage entnommenen Mittel zur Anteilfinanzierung der Klärteichentschlammung wieder dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2011 auf 632.800 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig 65.400 EUR. Der Umlagesatz beträgt 22,72 %.
Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ist mit 11.000 EUR veranschlagt und entspricht dem Pflichtbetrag in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist mit 15.000 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Für die Planung eines Kernwegekonzeptes entstehen Gesamtkosten von voraussichtlich rd. 16.000 EUR. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf rd. 4.000 EUR. Die Maßnahme wird durch eine Zuweisung aus Mittel der Aktivregion mit voraussichtlich rd. 1.800 EUR gefördert. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die planmäßige Schuldentilgung in Höhe von 11.000 EUR wird durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt finanziert.
Zur Entwicklung des Rücklagen- und des Schuldenstandes wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2009 bis 2014 gemäß Entwürfe. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 Kenntnis.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2011 vom 18. November 2010
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76