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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-680  

Betreff: B - Plan 68 An der Bahn
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Entscheidung
15.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Planungen für den Bereich „An der Bahn“ laufen bereits seit mehr als 6 Jahren. Nachdem es in der Anfangszeit lediglich Diskussionen um die Erweiterung des dortigen Kindergartens gab, schlossen sich Planungen für Wohnbebauung und die Unterbringung eines Altenheimes und letztendlich eines Einzelhandelsunternehmens an. Am 11.12.2007 wurde die Aufstellung des B-Planes Nr. 68 für das Gebiet nördlich der AKN-Bahnlinie, östlich der Mühlenstraße, westlich Nappenhorn sowie südlich der Gebrüderstraße beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes war, die ausgewiesene Fläche für Wohnbebauung sowie für die Erweiterung des Kindergartens und den Neubau einer Rettungswache festzusetzen. Im Jahre 2008 wurde ein Bauantrag für den Neubau eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes eingereicht, der gemäß & 15 BauGB für 12 Monate zurückgestellt wurde. Um auch weiterhin  Planungssicherheit zu haben, wurde für den Bereich des B-Planes Nr. 68 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre trat am 06.04.2009 in Kraft und tritt am 06.04.2011 wieder außer Kraft. Wenn besondere nachgewiesene Umstände es erfordern, kann die Stadt die Frist um ein weiteres Jahr verlängern. Um die Sicherung der Planung für den Planbereich des B-Planes Nr. 68 voranzutreiben, sollte allerdings kurzfristig ein Konzept für eine Neuordnung des Planbereiches erstellt werden. Der Bauausschuss muss insofern festlegen, wie die weitere Planung betrieben werden soll. Sollen hier unter Einbeziehung des Kindergartens und der bereits vorhandenen Rettungswache weitere Planungen in Richtung reiner Wohnbebauung betrieben werden oder könnte man sich auch neben einer Wohnbebauung die Unterbringung eines Nahversorgers in diesem Bereich vorstellen. Nach diesen Festlegungen könnten dann erste Entwürfe für die Gestaltung des Bebauungsplanes erarbeitet werden.


Anlage/n:

 

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