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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-612-1  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2010-612
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 wurde am 24. August 2010 vom Hauptausschuss beraten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung in der Sitzung am 07. September 2010 vorgelegt.

 

In der Arbeitstagung des Bauausschusses am 01. September 2010 wurde erstmalig eine Kostenschätzung für den Neubau von zwei Sporthallen in der Schulstraße vorgelegt. Bei Umsetzung dieses Konzepts ist mit Gesamtkosten von bis zu 4.550.000 EUR zu rechnen. Haushaltsmäßig veranschlagt sind bisher 3.890.000 EUR, davon 1.000.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2011. Der bisher nicht gedeckte Kostenanteil beläuft sich somit auf rd. 660.000 EUR. Um die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicherzustellen und damit einen tatsächlichen Baubeginn noch in diesem Jahr zu ermöglichen, sollte die Verpflichtungsermächtigung entsprechend auf 1.660.000 EUR aufgestockt werden. Inwieweit der Mehrbedarf zu einem späteren Zeitpunkt durch den Verkauf der Gymnastikhalle an den BMTV teilweise refinanziert werden kann, muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Für den Neubau der zweiten Sporthalle sind im Haushalt Mittel aus dem Investitionspakt 2008/2009 im Gesamtbetrag von 486.000 EUR veranschlagt, davon 243.000 EUR im laufenden Jahr und 243.000 EUR im Jahr 2011. Nach einer bisher nur mündlich erhaltenen Auskunft aus dem Bildungsministerium können Neubaumaßnahmen nach einer Änderung der Förderrichtlinien nicht mehr aus dem Investitionspakt gefördert werden. Von daher ist beabsichtigt, diese Mittel auf den Neubau der nicht mehr sanierungsfähigen alten Sporthalle zu übertragen. Auch in diesem Punkt muss die Haushaltsveranschlagung korrigiert werden.

 

Der Haushaltsabschnitt 56 des Vermögenshaushalts – Sportstätten – wurde entsprechend überarbeitet und ist als Anlage beigefügt. Der sich daraus ergebende geänderte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 ist ebenfalls beigefügt.  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 gemäß Entwurf vom 02. September 2010 (Anlage zur Vorlage VO/2010-612-1).

Anlage/n:

Anlage/n:

Auszug aus dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 (Abschnitt 56 des Vermögenshaushalts – Sportstätten –), 

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 vom 02. September 2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermögenshaushalt, Abschnitt 56, Sportstätten (236 KB)      
Anlage 2 2 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010, Entwurf vom 02.09.2010 (50 KB) PDF-Dokument (89 KB)    
Stammbaum:
VO/2010-612   1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Vorlage Barmstedt (öffentlich)
VO/2010-612-1   1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Vorlage Barmstedt (öffentlich)

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