Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-672
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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen ist im Aufstellungsverfahren so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sind bereits durchgeführt worden. Die Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungsunterlage zusammengestellt. Hierfür müssen alle 4 Gemeinden den Planentwurf einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie den wesentlichen der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen billigen und zur Auslegung bestimmen. Dies ist in den Gemeinden bereits größtenteils geschehen, jedoch in teilweise recht unterschiedlichen Planungsphasen, so dass jetzt eine erneute Beschlussfassung über die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB notwendig wird, die in allen 4 Gemeinden die aktuellsten Planungen berücksichtigt.
Die Planungsziele sind allen Gemeinden bekannt, hier bleibt lediglich noch zu erwähnen, dass es seit der 1. Planung verschiedene Änderungswunsche der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen und Westerhorn gibt, die bereits im Vorwege mit der Landesplanungsbehörde positiv abgestimmt wurden und in die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes eingebracht werden sollen. Die Gemeinde Bokel wünscht eine Änderung im Bereich F. Hier können nur die Flächen berücksichtigt werden, für die entsprechende Verträge für den Sandabbau abgeschlossen worden sind. Dies trifft für 2 Flurstücke aus dem genannten Bereich nicht zu und insofern sollen diese beiden Flächen aus der jetzigen Planung herausgenommen werden. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen möchte für die Ansiedlung eines Lebensmittelfachmarktes auf einem Grundstück in einer Größe von 5.400 qm mit einer Verkaufsfläche bis 80 qm ein Sondergebiet mit entsprechender Verkaufsflächenbeschränkung darstellen und eine Änderung der im Bereich Steinstraße/Ecke Dorfstraße bereits während der letzten Flächennutzungsplanänderung überplanten Bereiches erweitern. Dort wurde ein Teilstück bei der Planung vergessen. Die Gemeinde Westerhorn möchte 2 Flächen, die an die Bebauungsplangrenzen der B-Pläne Lerchenweg und Halenbruk der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen grenzen und als Bolz- und Spielplatz genutzt werden, entsprechend der vorhandenen Nutzung überplanen. Weiter wünscht die Gemeinde die Überplanung einer Fläche im nördlichen Bereich der Gemeinde in der Nähe von mehreren Gewerbebetrieben und Wohnbebauung für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes.
1. Genehmigung des Planentwurfes:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
Anlage/n:
1. Entwurf der Begründung zur 8. Änderung des gemeinsamen F-Planes des Amtes Hörnerkirchen
2. Darstellung der Änderungsbereiche
3. Übersichtskarte
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