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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-663  

Betreff: Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
27.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 24. August 2010 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

81.358,41 EUR

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

3.891,90 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

77.466,51 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Orts- und Regionalplanung

 

Erstellung von F-Plänen und B-Plänen

 

Haushaltsstelle 6100-6100

 

Haushaltssoll

2.000,00 EUR

Anordnungssoll

4.641,14 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

2.641,14 EUR

 

 

Begründung:

Planungskosten B-Plan Nr. 10

 

 

 

Abwasserbeseitigung

 

Energiekosten, Ermittlung Abwasserwerte etc.

 

Haushaltsstelle 7000-5400

 

Haushaltssoll

25.000,00 EUR

Anordnungssoll

80.974,37 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

55.974,37 EUR

 

 

Begründung:

Nachberechnung der Abwasserabgabe für die Jahre 2006 bis 2008 durch das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein:

2006 = 26.021,15 EUR, 2007 = 16.042,48 EUR, 2008 = 16.179,21 EUR

 

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Gewerbesteuerumlage

 

Haushaltsstelle 9000-8100

 

Haushaltssoll

24.800,00 EUR

Anordnungssoll

43.651,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

18.851,00 EUR

 

 

Begründung:

Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist an die Höhe des Gewerbesteueraufkommens gekoppelt. Aufgrund von erheblichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhöht sich demzufolge auch die Umlage.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt sind keine Haushaltsüberschreitungen zu verzeichnen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 24. August 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 77.466,51 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kennt­nis genommen.

 

b) Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 24. August 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 77.466,51 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westerhorn, Haushaltsüberschreitungen 2010 (238 KB)      

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