Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-663
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 24. August 2010 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 81.358,41 EUR |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung | 3.891,90 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 77.466,51 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Orts- und Regionalplanung |
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Erstellung von F-Plänen und B-Plänen |
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Haushaltsstelle 6100-6100 |
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Haushaltssoll | 2.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 4.641,14 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 2.641,14 EUR |
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Begründung: Planungskosten B-Plan Nr. 10 |
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Abwasserbeseitigung |
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Energiekosten, Ermittlung Abwasserwerte etc. |
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Haushaltsstelle 7000-5400 |
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Haushaltssoll | 25.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 80.974,37 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 55.974,37 EUR |
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Begründung: Nachberechnung der Abwasserabgabe für die Jahre 2006 bis 2008 durch das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein: 2006 = 26.021,15 EUR, 2007 = 16.042,48 EUR, 2008 = 16.179,21 EUR |
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Allgemeine Finanzwirtschaft |
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Gewerbesteuerumlage |
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Haushaltsstelle 9000-8100 |
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Haushaltssoll | 24.800,00 EUR |
Anordnungssoll | 43.651,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 18.851,00 EUR |
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Begründung: Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist an die Höhe des Gewerbesteueraufkommens gekoppelt. Aufgrund von erheblichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhöht sich demzufolge auch die Umlage. |
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Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt sind keine Haushaltsüberschreitungen zu verzeichnen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 24. August 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 77.466,51 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 24. August 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 77.466,51 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Westerhorn, Haushaltsüberschreitungen 2010 (238 KB) |
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