Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-620
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Sachverhalt:
Durch die voraussichtliche Wahl von Herrn Christian Kahns zum Bürgervorsteher der Stadt Barmstedt und dem damit verbundenen Rücktritt als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung und des Werkausschusses sind Nachwahlen der stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich.
Die Wahl der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen der ständigen Ausschüsse erfolgt nach § 46 (5) Gemeindeordnung durch die Stadtvertretung. Es können nur stimmberechtigte Mitglieder (auch bürgerliche Mitglieder) in den Ausschüssen vorgeschlagen werden.
Das Vorschlagsrecht steht nach § 46 (5) Satz 2 Gemeindeordnung den Fraktionen zu.
Die Vorschlagsrechte werden auf der Grundlage der Sitzzahlen der Fraktionen nach Höchstzahlen ermittelt. Fraktionsverbindungen sind nicht möglich.
Zunächst erfolgt ein Zugriff auf den Ausschuss, für den der Vorschlag für den Vorsitzenden gemacht werden soll. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los.
Stadt Barmstedt/ konstituierende Sitzung
7 ständige Ausschüsse
Parteien/Gruppierungen | CDU/FDP * | SPD | FWB | Ball | BfB |
Sitze/ : 1 | 6 (2) | 4 (5) | 9 (1) | 5 (3) | 2 |
: 2 | 3 (6) | 2 | 4,5 (4) | 2,5 | 1 |
: 3 | 2 | 1,33 | 3 (7) | 1,66 | 0,66 |
: 4 | 1,5 | 1 | 2,25 | 1,25 | 0,5 |
(1) – (7) Vorschlagsrecht für die Ausschussvorsitzenden
*Der Stadtvertreter der FDP ist der Fraktion der CDU durch Erklärung beigetreten.
Über die Vorschläge stimmt die Stadtvertretung mit relativer Mehrheit ab. (§ 46 (5), 39 (1) Gemeindeordnung). Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn auf ihn mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Findet ein Vorschlag keine Mehrheit, bleibt das Vorschlagsrecht bei der vorschlagsberechtigten Fraktion. Das Vorschlagsrecht springt nicht über.
Wird während der Wahlzeit die Wahlstelle einer oder eines Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters frei, gilt für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers § 46 (1) – (4) entsprechend.; dabei werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der oder des Vorsitzenden, für deren Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.
Derzeitige Ausschussvorsitzende
Ausschuss | Vorsitzender/ Fraktion | Stellv. Vorsitzender/ Fraktion |
Hauptausschuss | Peter Gottschalk/ FWB | Ortwin Schmidt/ CDU/FDP |
Werkausschuss | Dietrich Tetz/ CDU/FDP | Christian Kahns/ FWB |
Umweltausschuss | Rolf Steckmest/ BALL | Axel Schmidt/ FWB |
Ausschuss für Schule Kultur und Sport | Michael Schönfelder/ FWB | Ernst-Reimer Saß /CDU/FDP |
Ausschuss für Jugend und Soziales | Margit Schappe-Brabandt/ SPD | Michael Krumnow/ BALL |
Bauausschuss | Axel Schmidt/ FWB | Jürgen Busse/ SPD |
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung | Inga Habeck/ CDU/FDP | Christian Kahns/ FWB |
Vorschlagsberechtigt für die Nachwahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung und des Werkausschusses ist danach jeweils die FWB-Fraktion.
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
Vorschläge/ Anträge der FWB-Fraktion
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Wahl von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden (274 KB) |
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