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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-620  

Betreff: Wahl von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Durch die voraussichtliche Wahl von Herrn Christian Kahns zum Bürgervorsteher der Stadt Barmstedt und dem damit verbundenen Rücktritt als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung und des Werkausschusses sind Nachwahlen  der stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich.

 

Die Wahl der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen der ständigen Ausschüsse erfolgt nach § 46 (5) Gemeindeordnung durch die Stadtvertretung. Es können nur stimmberechtigte Mitglieder (auch bürgerliche Mitglieder) in den Ausschüssen vorgeschlagen werden.

 

Das Vorschlagsrecht steht nach § 46 (5) Satz 2 Gemeindeordnung den Fraktionen zu.

Die Vorschlagsrechte werden auf der Grundlage der Sitzzahlen der Fraktionen nach Höchstzahlen ermittelt. Fraktionsverbindungen sind nicht möglich.

 

Zunächst erfolgt ein Zugriff auf den Ausschuss, für den der Vorschlag für den Vorsitzenden gemacht werden soll. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los.

 

Stadt Barmstedt/ konstituierende Sitzung

 

7 ständige Ausschüsse

Parteien/Gruppierungen

CDU/FDP *

SPD

FWB

Ball

BfB

Sitze/    : 1

       6  (2)

      4  (5)

      9  (1)

     5  (3)

  2

: 2

      3  (6)

2

    4,5 (4)

2,5

1

: 3

   2 

1,33

       3 (7)

1,66

0,66

: 4

  1,5

1

  2,25

1,25

0,5

 

(1)    – (7) Vorschlagsrecht für die Ausschussvorsitzenden

 

*Der Stadtvertreter der FDP ist der Fraktion der CDU durch Erklärung beigetreten.

 

Über die Vorschläge stimmt die Stadtvertretung mit relativer Mehrheit ab. (§ 46 (5), 39 (1) Gemeindeordnung). Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn auf ihn mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Findet ein Vorschlag keine Mehrheit, bleibt das Vorschlagsrecht bei der vorschlagsberechtigten Fraktion. Das Vorschlagsrecht springt nicht über.

 

Wird während der Wahlzeit die Wahlstelle einer oder eines Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters frei, gilt für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers § 46 (1) – (4) entsprechend.; dabei werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der oder des Vorsitzenden, für deren Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.

 

Derzeitige Ausschussvorsitzende

 

Ausschuss

Vorsitzender/ Fraktion

Stellv. Vorsitzender/ Fraktion

Hauptausschuss

Peter Gottschalk/ FWB

Ortwin Schmidt/ CDU/FDP

Werkausschuss

Dietrich Tetz/ CDU/FDP

Christian Kahns/ FWB

Umweltausschuss

Rolf Steckmest/ BALL

Axel Schmidt/ FWB

Ausschuss für Schule Kultur und Sport

Michael Schönfelder/ FWB

Ernst-Reimer Saß /CDU/FDP

Ausschuss für Jugend und Soziales

Margit Schappe-Brabandt/ SPD

Michael Krumnow/ BALL

Bauausschuss

Axel Schmidt/ FWB

Jürgen Busse/ SPD

Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Inga Habeck/ CDU/FDP

Christian Kahns/ FWB

 

Vorschlagsberechtigt für die Nachwahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung und des Werkausschusses ist danach jeweils die FWB-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

- ohne -

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

- entfällt -

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Vorschläge/ Anträge der FWB-Fraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wahl von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden (274 KB)      

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