Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-619
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Sachverhalt:
Aufgrund von Rücktritten von Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern und dem Nachrücken von Nachfolgerinnen und Nachfolgern in die Stadtvertretung ist eine Umbesetzung in den Ausschüssen der Stadtvertretung erforderlich.
Die Anzahl der zu wählenden Ausschussmitglieder und die Anzahl der zu besetzenden Ausschüsse ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt ( § 45 (2) Gemeindeordnung). Wählbar sind alle Stadtvertreter/innen und wenn die Hauptsatzung dies vorsieht – auch bürgerliche Mitglieder-. In den Hauptausschuss können keine bürgerlichen Mitglieder gewählt werden (§ 45a (1) Satz 1 Gemeindeordnung)
Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
§ 7
Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16 a, 45, 45 a, 45 b, 46, 59 Abs. 5, 94 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach §§ 45 Abs. 1, 45 a Abs. 1 GO werden gebildet:
a) Hauptausschuss
Zusammensetzung:
7 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter
und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ohne Stimmrecht
Aufgabengebiet:
nach § 45 b GO
Finanzwesen
Steuern
Wirtschafts- und Verkehrsförderung
Grundstücksangelegenheiten
Sitzungen des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss ist einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert,
mindestens jedoch zehnmal im Jahr.
b) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung:
3 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter
Aufgabengebiet:
Prüfung der Jahresrechnung
c) Ausschuss für Kultur, Schule und Sport
Zusammensetzung:
6 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und
3 Bürgerinnen und Bürger, die der Stadtvertretung angehören können
Aufgabengebiet:
Kultur- und Gemeinschaftswesen
Büchereiwesen
Schulwesen
Förderung und Pflege des Sports
d) Ausschuss für Jugend und Soziales
Zusammensetzung:
6 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und
3 Bürgerinnen und Bürger, die der Stadtvertretung angehören können
Aufgabengebiet:
Jugend- und Altenarbeit
Kindertagesstätten
Sozial- und Gesundheitswesen
Wohnungswesen
e) Bauausschuss
Zusammensetzung:
6 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und
3 Bürgerinnen und Bürger, die der Stadtvertretung angehören können
Aufgabengebiet:
Bauleitplanung
Verkehrsplanung
Tiefbau
Kulturbau
Hochbau
f) Umweltausschuss
Zusammensetzung:
6 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und
3 Bürgerinnen und Bürger, die der Stadtvertretung angehören können
Aufgabengebiet:
Umweltschutz
Naturschutz
Landschaftspflege
g) Werkausschuss
Zusammensetzung:
6 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und
3 Bürgerinnen und Bürger, die der Stadtvertretung angehören können
Aufgabengebiet:
Stadtwerke Barmstedt gemäß Satzung
(2) Neben den in Abs. 1 genannten ständigen Ausschüssen der Stadtvertretung werden die nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
(3) Mit Ausnahme für den Hauptausschuss und den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung können zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Stadtvertretung angehören können. Die stellvertretenden Ausschussmitglieder werden im Fall der Verhinderung eines Ausschussmitgliedes, das auf Vorschlag ihrer Fraktion gewählt worden ist, in der Reihenfolge tätig, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Wahlverfahren:
Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 (3) Gemeindeordnung. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Eine „En bloc“ Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht.
Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl der Mitglieder eines Ausschusses oder mehrerer Ausschüsse nach der Verhältniswahl ( § 46 (1) Gemeindeordnung). Die Wahl bezieht sich dabei auf alle Stellen eines oder mehrerer Ausschüsse.
Dabei stellen die einzelnen Fraktionen Listen zur Besetzung des Ausschusses oder der Ausschüsse auf. Die Listen enthalten sowohl Stadtvertreter/innen, wie auch bürgerliche Mitglieder. Es können Mitglieder anderer Fraktionen in die Listen aufgenommen werden. Die Stadtvertretung stimmt über die Listenvorschläge der Fraktionen ab. Das Abstimmungsergebnis ist dabei Grundlage für die Vergabe der Ausschusssitze nach dem Höchstzahlverfahren ( § 40 (4) Gemeindeordnung ). Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Lost (§ 40 (4) Gemeindeordnung).
Durch die Bildung von Zählgemeinschaften dürfen sich keine Nachteile für Fraktionen ergeben, die bei zu Grunde Legung der Fraktionsstärken mehr Sitze im Ausschuss errungen hätten. Eine solche Wahl ist rechtswidrig.
Deshalb ist folgende Vergleichsberechnung auf Basis der Fraktionsstärken vorzunehmen.
Beispiel: 9 Ausschussmitglieder
Parteien/Gruppierungen | CDU/FDP * | SPD | FWB | Ball | BfB |
Sitze/ : 1 | 6 (2) | 4 (5) | 9 (1) | 5 (3) | 2 |
: 2 | 3 (6) | 2 | 4,5 (4) | 2,5 (8) | 1 |
: 3 | 2 | 1,33 | 3 (7) | 1,66 | 0,66 |
: 4 | 1,5 | 1 | 2,25 (9) | 1,25 | 0,5 |
: 5 | 1,2 | 0,8 | 1,8 | 1 | 0,4 |
(1) – (9) Ausschusssitze
*Der Stadtvertreter der FDP ist der Fraktion der CDU durch Erklärung beigetreten.
Überproportinalklausel:
Wenn Fraktionen in Ausschüssen, nicht aber in der Stadtvertretung, die Mehrheit haben, erhält die Fraktion mit der nächsten Höchstzahl ein Ausgleichsmandat, auch über die in der Hauptsatzung festgelegte Anzahl der Ausschussmitglieder (§ 46 (1) Gemeindeordnung.
Stimmlose Grundmandate:
Fraktionen, die bei der Verhältniswahl keinen Ausschusssitz errungen haben, erhalten ein stimmloses Grundmandat (§ 46 (2) Gemeindeordnung). Die stimmlosen Mitglieder werden von den Fraktionen benannt.
In der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung am 24.06.2008 ist die Wahl der Ausschussmitglieder auf Verlangen nach § 46 Absatz 1 GO durch Verhältniswahl erfolgt.
§ 46 (10) GO
Jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen eines Ausschusses neu besetzt werden. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihre Wahlstellen. Wird die Wahlstelle eines Mitgliedes eines Ausschusses, mit Ausnahme eines gesetzlichen Mitglieds, während der Wahlzeit frei, wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach § 40 Absatz 3 GO gewählt; Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 40 (3) GO
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht.
Auf die Vorschläge und Anträge der Fraktionen wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
Vorschläge/ Anträge der FWB-Fraktion und der CDU/FDP-Fraktion
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Umbesetzung der Ausschüsse - Antrag der FWB (438 KB) | |||
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2 | Umbesetzung der Ausschüsse - Antrag der CDU - FDP Fraktion (314 KB) |
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