Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-610
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 30. Juni 2010 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 100.008,79 EUR |
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 73.811,88 EUR |
2. entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig)
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0,00 EUR |
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
5.318,07 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
20.878,84 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung: |
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Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) Kostenanteil der Stadt an den Unterkunfts- und Heizungskosten Haushaltsstelle 482000-672000 |
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Haushaltssoll | 200.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 220.878,84 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 20.878,84 EUR |
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Begründung: Nachzahlung für 2009 = 13.278,84 EUR, Vorauszahlung für 2010 = 207.600,00 EUR. |
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 269.011,17 EUR |
zusätzlich zu erwartende Mehrausgaben | 36.874,40 EUR |
Summe Mehrausgaben | 305.885,57 EUR |
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 0,00 EUR |
2. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst- betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts- satzung |
4.203,43 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
301.682,14 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Rathaus Baukosten Haushaltsstelle 067000-940000 |
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Haushaltssoll | 3.600,00 EUR |
Anordnungssoll | 12.346,98 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 8.746,98 EUR |
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Begründung: Umbau von zwei vorerst angemieteten Zimmern im 2. Obergeschoss zu Büroräumen. Die Finanzierung ist aus dem Erlös aus der Übertragung des ehemaligen Sitzungszimmers im Erdgeschoss in das Anlagevermögen der Stadtwerke Barmstedt sichergestellt.
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Geschwister-Scholl-Schule Beschaffung von beweglichem Vermögen Haushaltsstelle 215000-935000 |
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Haushaltssoll | 10.200,00 EUR |
Anordnungssoll | 21.532,92 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 11.332,92 EUR |
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Begründung: Sicht- und Sonnenschutzanlagen = 11.700,01 EUR. |
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Stadtsanierung |
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Weiterleitung von Fördermitteln an den Sanierungsträger Haushaltsstelle 615000-986000 |
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Haushaltssoll | 129.800,00 EUR |
Zu erwartendes Anordnungssoll | 166.674,40 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 36.874,40 EUR |
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Begründung: Zahlung von Zweckentfremdungszinsen, die aus Haushaltsmitteln dem Treuhandkonto beim Sanierungsträger zugeführt wurden. Die Städtebauförderungsmittel sind bis zum 30. November eines jeden Jahres abzurufen. Danach hat innerhalb von drei Monaten die zweckentsprechende Verwendung zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes durch Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und -abwicklung werden Zweckentfremdungszinsen berechnet. Die Stadt hat die Möglichkeit, nur die auf die Bundes- und Landesmittel entfallenden Zinsen zu zahlen. Die Mittel wären dann für die Stadt verloren. Werden aber zusätzlich auch die fiktiv auf den Eigenanteil der Stadt entfallenden Zinsen gezahlt, kann der Gesamtbetrag der Zinsen dem Treuhandkonto zugeführt und für Maßnahmen der Stadtsanierung eingesetzt werden. Die Verwaltung hat sich für die zuletzt genannte Möglichkeit entschieden und die Mittel dem Treuhandkonto zugeführt.
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Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Umschuldung von Krediten Haushaltsstelle 910000-977900 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 244.727,84 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 244.727,84 EUR |
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Begründung: Umschuldung eines Kredites nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Mit dem neuen Kreditgeber wurde ein Zinssatz von 2,849 % p. a. für die Restlaufzeit bis zum 30. Juni 2022 vereinbart. Die Gegenbuchung erfolgte auf der Einnahmenseite bei der Haushaltsstelle 910000-377900. |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 30. Juni 2010 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 20.878,84 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 301.682,14 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 30. Juni 2010.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsüberschreitungen Stand 30.06.2010 (258 KB) |
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