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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-610  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
24.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 30. Juni 2010 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

100.008,79 EUR

 

davon

 

 

1.      sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

                     

73.811,88 EUR

2.      entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig) 

 

 

 

0,00 EUR

3.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

5.318,07 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

20.878,84 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

 

 

Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)

Kostenanteil der Stadt an den Unterkunfts- und Heizungskosten

Haushaltsstelle 482000-672000

 

Haushaltssoll

200.000,00 EUR

Anordnungssoll

220.878,84 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

20.878,84 EUR

 

 

Begründung:

Nachzahlung für 2009 = 13.278,84 EUR,

Vorauszahlung für 2010 = 207.600,00 EUR.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

269.011,17 EUR

zusätzlich zu erwartende Mehrausgaben

36.874,40 EUR

Summe Mehrausgaben

305.885,57 EUR

 

davon

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

 

0,00 EUR

2. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst-

    betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts-

    satzung

 

 

4.203,43 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

301.682,14 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Rathaus

Baukosten

Haushaltsstelle 067000-940000

 

Haushaltssoll

3.600,00 EUR

Anordnungssoll

12.346,98 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

8.746,98 EUR

 

 

Begründung:

Umbau von zwei vorerst angemieteten Zimmern im 2. Obergeschoss zu Büroräumen. Die Finanzierung ist aus dem Erlös aus der Übertragung des ehemaligen Sitzungszimmers im Erdgeschoss in das Anlagevermögen der Stadtwerke Barmstedt sichergestellt.

 

 

Geschwister-Scholl-Schule

Beschaffung von beweglichem Vermögen

Haushaltsstelle 215000-935000

 

Haushaltssoll

10.200,00 EUR

Anordnungssoll

21.532,92 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

11.332,92 EUR

 

 

Begründung:

Sicht- und Sonnenschutzanlagen = 11.700,01 EUR.

 

 

 

Stadtsanierung

 

Weiterleitung von Fördermitteln an den Sanierungsträger

Haushaltsstelle 615000-986000

 

Haushaltssoll

129.800,00 EUR

Zu erwartendes Anordnungssoll

166.674,40 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

36.874,40 EUR

 

 

Begründung:

Zahlung von Zweckentfremdungszinsen, die aus Haushaltsmitteln dem Treuhandkonto beim Sanierungsträger zugeführt wurden. Die Städtebauförderungsmittel sind bis zum 30. November eines jeden Jahres abzurufen. Danach hat innerhalb von drei Monaten die zweckentsprechende Verwendung zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes durch Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und -abwicklung werden Zweckentfremdungszinsen berechnet. Die Stadt hat die Möglichkeit, nur die auf die Bundes- und Landesmittel entfallenden Zinsen zu zahlen. Die Mittel wären dann für die Stadt verloren. Werden aber zusätzlich auch die fiktiv auf den Eigenanteil der Stadt entfallenden Zinsen gezahlt, kann der Gesamtbetrag der Zinsen dem Treuhandkonto zugeführt und für Maßnahmen der Stadtsanierung eingesetzt werden. Die Verwaltung hat sich für die zuletzt genannte Möglichkeit entschieden und die Mittel dem Treuhandkonto zugeführt.

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Umschuldung von Krediten

Haushaltsstelle 910000-977900

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

244.727,84 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

244.727,84 EUR

 

 

Begründung:

Umschuldung eines Kredites nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Mit dem neuen Kreditgeber wurde ein Zinssatz von 2,849 % p. a. für die Restlaufzeit bis zum 30. Juni 2022 vereinbart. Die Gegenbuchung erfolgte auf der Einnahmenseite bei der Haushaltsstelle 910000-377900.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 30. Juni 2010 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 20.878,84 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 301.682,14 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 30. Juni 2010.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Stand 30.06.2010 (258 KB)      

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