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Vorlage - VO/2010-609
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Sachverhalt:
Bereits zum Hauptausschuss am 22.06.2010 wurde durch die SPD-Fraktion ein Antrag auf die Einrichtung einer vollen Stelle für die Schulsozialarbeit, im Bereich der in Gründung befindlichen Gemeinschaftsschule, eingebracht. Der Sozialausschuss hat sich am 28.06.2010 auf Antrag der FWB-Fraktion mit dieser Thematik beschäftigt. Hier ging es um die Aufstockung der Stundenzahl einer bereits vorhandenen Kraft von 12 auf 20 Stunden, des weiteren sollte auch das Jugendzentrum in die Schulsozialarbeit eingebunden werden. Ein entsprechender Beschluss wurde nicht gefasst.
Neben der Gemeinschaftsschule hat nunmehr auch das Gymnasium einen Antrag auf Stellung entsprechender Fachkraftzeiten vorgelegt. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus dem Schulgesetz Schl.-H. ergibt sich keinerlei Grundlage für die Schulsozialarbeit. Auf Nachfrage hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass Schulsozialarbeit sich als allgemeine Aufgabe aus der Jugendhilfe entwickelt. Grundlage hierfür ist das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit dem „Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Schl.-H.“. Danach sind die örtliche Träger der Jugendhilfe die Kreise und kreisfreien Städte (§ 47 Abs. 1 JuFöG). Für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte
handelt es sich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Dies wurde vom Kreis Pinneberg durch die Bereitstellung der derzeitigen Fördermittel von jährlich 400.000,-- € bis zum Jahr 2013 anerkannt. Ferner wurde durch Herrn Schulrat Janssen vor kurzem die Bildung von sog. „Pädagogischen Inseln“ für die nahe Zukunft angedacht. Eine entsprechende Entwicklung bleibt abzuwarten.
Trotz der Zuweisungen entstehen der Stadt Barmstedt zur Zeit Kosten von ca. 36.000,-- € für die Schulsozialarbeit im Jahr. Hinzu kommen ca. 52.000,-- € für die offene Ganztagsschule.
Über das weitere Vorgehen soll der Ausschuss einen Vorschlag erarbeiten.
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