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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-117  

Betreff: Schlossinsel; Sanierung des Wintergartens vom Herrenhaus
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ramin, Philip
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.04.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

2017 wurde der Wintergarten des Herrenhauses auf der Schlossinsel durch einen umstürzenden Baum infolge eines Sturmes beschädigt. Zur Feststellung der voraussichtlichen Kosten und der Differenzierung zwischen den Kosten aus dem Sturmschaden und Altschäden wurde 2019 eine Kostenschätzung durch einen Architekten erstellt.

 

2022 wurden der Stadt von der Versicherung 19.500,00 € als Anteil, im Zuge der geschätzten Kosten, ausgezahlt. Dieses Geld wurde 2022 im städtischen Haushalt vereinnahmt und stehen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung, dies hat aber zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung in 2022 geführt. Die Versicherung hat nun, auf Anfrage der Verwaltung, sich erneut zu dem verbleibenden Anteil der Versicherungssumme von gesamt 34.700,00 € geäert und eine Frist der Umsetzung bis zum 30.06.2025 gesetzt. Sollte eine Umsetzung nicht erfolgen, wird die Versicherung den Restanteil von 15.200,00 € nicht mehr auszahlen.

 

Laut Aktenvermerk des Fachbereiches Bauen und Umwelt aus 2019 ist der Stellungnahme des Landesbauamts aus dem Jahr 1982 zu entnehmen, dass zum damaligen Zeitpunkt bereits der Abriss des Wintergartens empfohlen wurde. Da das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht, wurde die untere Denkmalschutzbehörde um Stellungnahme gebeten. Die zuständige Sachbearbeiterin der unteren Denkmalschutzbehörde hat in Ihrer Stellungnahme vom 25.02.2025 eine denkmalgerechte Sanierung, um einen Verfall des Gebäudeteils zu verhindern und den Gesamteindruck des Bauwerks wiederherzustellen, bis zum 30.09.2025 gefordert.

 

In der Abstimmung des Maßnahmenplanes 2025 der Gesamtsanierungsmaßnahme „Rantzauer Schlossinsel“ mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWIS) ist angegeben worden, dass die Sanierung des Wintergartens im Rahmen der o. a. Fristen nicht als frühzeitiger Maßnahmenbeginn gesehen wird und damit nicht förderschädlich ist. Zeitgleich ist eine Umsetzung im Rahmen der o. a. Fristen jedoch auch nicht förderfähig, wodurch die Stadt die Gesamtkosten, abzüglich der Zahlung der Versicherung, zu tragen hat. Eine Förderfähigkeit des Wintergartens kann nur durch ein genehmigtes Gesamtkonzept, in welchem der Wintergarten aufgeführt ist, erfolgen. Die Erstellung, Beschlussfassung, Abstimmung mit dem MIKWIS etc. und darauffolgender Förderfähigkeit sind jedoch nicht im Rahmen der gesetzten Fristen möglich.

 

Kostenschätzung:

Schätzung Architekt stand 2019:  39.100,00 € (Altschaden)

       34.700,00 € (Sturmschaden)

       73.800,00 € (Gesamtbedarf)

Bedarfsanpassung:

Steigerung Baupreisindex (BPI) ca. 40 %: 29.520,00 €

Abzug Zahlung Versicherung:  -15.200,00 €

Gesamtanpassung:    14.320,00 €

Restbedarf:

 Schätzung aus 2019 zzgl. Anpassungen: 88.120,00 € ~ 90.000,00 €

 

Wird sich gegen die Forderung der unteren Denkmalschutzbehörde entschieden und die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Teilmaßnahme „Sanierung des Herrenhauses“ über die Förderung der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 (StBauFR SH 2015), zu welcher noch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen (Siehe oben), ist die Versicherungszahlung herauszurechnen.

 

Kostenschätzung:

Schätzung Architekt stand 2019:  39.100,00 € (Altschaden)

       34.700,00 € (Sturmschaden)

       73.800,00 € (Gesamtbedarf)

Bedarfsanpassung:

Steigerung Baupreisindex (BPI) ca. 40 %: 29.520,00 €

Restbedarf:

 Schätzung aus 2019 zzgl. Anpassungen: 103.320,00 €

 1/3 Anteil der Stadt:    34.440,00 €

 

Bei der Berechnung des 1/3 Anteils der Stadt ist eine weitere Kostensteigerung durch den BPI o. Ä. nicht eingerechnet, da der Zeitraum bis zur Umsetzung der Maßnahme noch nicht genau abzusehen ist. Aktuell handelt es sich um eine Differenz von 53.680,00 €. Bei der Entscheidung ist die Verpflichtung durch die Forderung der unteren Denkmalschutzbehörde zwingend zu beachten.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung erfolgt über das Jugendzentrum.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

 

Stadtvertretung // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass die Sanierung des Wintergartens unverzüglich umgesetzt wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es sind im Haushalt 2025 keine Mittel für diese Maßnahme eingeplant. Für die Umsetzung wird zum Herrenhaus eine Investitionsmaßnahme angelegt. Die Finanzierung, in voraussichtlicher Höhe von 90.000,00 €, erfolgt über einen Nachtragshaushalt. 


Anlage/n:

Keine

 

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