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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-103  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn Vorberatung
31.03.2025 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
30.04.2025    Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 1.140.079,81 EUR aus. 

 

Zum 01.01.2024 hat das Land Schleswig-Holstein das Gemeindehaushaltsrecht (GemHVO) ergänzt, um den Kommunen zukünftig planerisch eine Entnahme aus der bisherigen Ergebnisrücklage (ab 01.01.2024 Ausgleichsrücklage) zu ermöglichen (fiktiver Haushaltsausgleich).

 

Gem. § 25 (3) GemHVO muss die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage einen Bestand in he von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen. 

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn hat in ihrer Sitzung am 04.12.2024 unter Abwägung sämtlicher Argumente beschlossen, die Eigenkapitalpositionen so aufzuteilen, dass die allgemeine Rücklage 25 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist. Dieser Systematik folgend schlägt die Verwaltung daher vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.140.079,81 EUR mit einem Anteil in Höhe von 309.973,36 EUR der allgemeinen Rücklage und einem Anteil in Höhe von 830.106,45 EUR der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die allgemeine Rücklage beträgt damit wieder 25 % (2.521.338,44 EUR) der Bilanzsumme (10.085.353,74 EUR) des Jahresabschlusses 2024. Die Ausgleichsrücklage beläuft sich auf 3.710.954,62 EUR.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses.   

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.   

 


Beschlussvorschlagr die Sitzung Prüfungsausschusses am 31.03.2025:

 

Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses hat den Jahresabschluss 2024 und den Lagebericht der Gemeinde Westerhorn mit allen Unterlagen geprüft und seine Bemerkungen im Schlussbericht zusammengefasst.

 

Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, den Jahresabschluss 2024 inkl. Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht zu beschließen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.140.079,81 EUR wird mit einem Anteil in Höhe von 309.973,36 EUR der allgemeinen Rücklage und einem Anteil in Höhe von 830.106,45 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung der Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschlit den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2024 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.140.079,81 EUR wird mit einem Anteil in Höhe von 309.973,36 EUR der allgemeinen Rücklage und einem Anteil in Höhe von 830.106,45 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Der Jahresabschluss 2024 spiegelt das Haushaltsjahr 2024 wieder und zeigt die finanzielle Lage der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2024 auf.   

 


Anlage/n:

 

- Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2024

- Lagebericht der Gemeinde Westerhorn

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2024 inkl. Anlagen (2014 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2024 (617 KB)      

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