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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-102  

Betreff: Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
09.04.2025 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses - Amt Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses des Amtes Hörnerkirchen zur Prüfung vorgelegt. 

 

Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 711.529,80 EUR aus.  

 

Zum 01.01.2024 hat das Land Schleswig-Holstein das Gemeindehaushaltsrecht (GemHVO) ergänzt, um den Kommunen zukünftig planerisch eine Entnahme aus der bisherigen Ergebnisrücklage (ab 01.01.2024 Ausgleichsrücklage) zu ermöglichen (fiktiver Haushaltsausgleich). 

 

Gem. § 25 (3) GemHVO muss die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des Amtes aufweisen.  

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 unter Abwägung sämtlicher Argumente beschlossen, die Eigenkapitalpositionen nach den Regelungen der Mindestausstattung für die allgemeine Rücklage in Höhe von 20 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufzuteilen. Dieser Systematik folgend schlägt die Verwaltung daher vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 711.529,80 EUR mit einem Anteil in Höhe von 105.793,08 EUR der allgemeinen Rücklage und einem Anteil in Höhe von 605.736,72 EUR der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die allgemeine Rücklage beträgt damit wieder 20 % (2.896.372,51 EUR) der Bilanzsumme (14.481.862,56 EUR) des Jahresabschlusses 2024. Die Ausgleichsrücklage beläuft sich auf 2.002.412,21 EUR.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatung: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses

 

Entscheidung: Amtsausschuss Hörnerkirchen

 


Beschlussvorschlag für die Sitzung Prüfungsausschusses am 09.04.2025:

 

Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses hat den Jahresabschluss 2024 und den Lagebericht des Amtes Hörnerkirchen mit allen Unterlagen geprüft und seine Bemerkungen im Schlussbericht zusammengefasst.

 

Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses empfiehlt dem Amtsausschuss Hörnerkirchen, den Jahresabschluss 2024 inkl. Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht zu beschließen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 711.529,80 EUR wird mit einem Anteil in Höhe von 105.793,08 EUR der allgemeinen Rücklage und einem Anteil in Höhe von 605.736,72 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Amtsausschusses:

 

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt den Jahresabschluss des Amtes rnerkirchen zum 31.12.2024 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 711.529,80 EUR wird mit einem Anteil in Höhe von 105.793,08 EUR der allgemeinen Rücklage und einem Anteil in Höhe von 605.736,72 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Der Jahresabschluss 2024 spiegelt das Haushaltsjahr 2024 wieder und zeigt die finanzielle Lage des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2024 auf. 

       


Anlage/n:

 

- Jahresabschluss des Amtes rnerkirchen zum 31.12.2024

- Lagebericht des Amtes Hörnerkirchen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2024 inkl. Anlagen (2238 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2024 (667 KB)      

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