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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-090  

Betreff: Behördliche Datenschutzbeauftragte - Tätigkeitsbericht 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
25.03.2025 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2024 liegt der erarbeitete Tätigkeitsbericht der behördlichen Datenschutzbeauftragten nun vor. Dieser Bericht wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Bericht stellt neben einem Nachweis dertigkeiten auch Themenfelder mit Handlungspotential dar. Zudem wird betont, dass die Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach wie vor von großer Komplexität, insbesondere aufgrund zu beachtender ergänzender Rechtsvorschriften und Rechtsprechung, gekennzeichnet ist.

In dem Bericht benannte Anlagen liegen der Verwaltung vor und dienen zur detaillierten Aufbereitung, welche entsprechend in Abstimmung mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen werden.

 

Zur Hervorhebung einiger Aspekte des Berichts werden ausgewählte Auszüge aus diesem nachfolgend zitiert.

 

Sanktionen und Haftungsrisiken

Im Berichtszeitraum ist keine Sanktion durch eine Aufsichtsbehörde oder ein Gericht zum Nachteil der Stadt verhängt worden und keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden. (Siehe Seite 6/14 des Tätigkeitsberichts)

 

Datenpannen“ und andere Datenschutzverletzungen

Nach Art. 33 und 34 DSGVO sind bestimmte Verletzungen des Datenschutzes, insbesondere der Datensicherheit, der zuständigen Aufsichtsbehörde und bei hohen Risiken auch den betroffenen Personen zu melden.

Eine Verletzung der Datensicherheit liegt dabei schon vor, wenn die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, verletzt wurde.

Ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall ist nicht bekannt geworden.

 

Abmahnungen“

Abmahnungen bzgl. eines Verstoßes gegen die DSGVO von Betroffenen

sind im Berichtszeitraum nicht vorgekommen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme

 

 


Anlage/n:

-Tätigkeitsbericht 2024

-Bericht Auditierung 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tätigkeitsbericht 2024_Stadt Barmstedt (801 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1_Auditbericht_Stadt Barmstedt 26_3_2024 (960 KB)      

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