Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-085
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Sachverhalt:
Per Grundsatzbeschluss vom 17.01.2023 hat der Ausschuss für Jugend und Soziales beschlossen, dass die Kitas zur Deckung der anfallenden Verpflegungskosten monatliche Beiträge von den Eltern erheben sollen.
Zu den Verpflegungskosten zählen neben den Lebensmitteln bzw. den Cateringkosten auch die Personalkosten.
Bis einschließlich 07/2025 wurden die Beiträge auf 63,54 € monatlich für Mittagsverpflegung bzw. 5,29 € monatlich für Zwischenmahlzeiten gedeckelt. Ab dem 01.08.2025 erfolgt eine Erhöhung des Beitragsdeckels entsprechend des Verbraucherpreisindexes zum 31.12. des Vorjahres.
Der Beitrag für ein Mittagessen beträgt ab dem 01.08.2025 nunmehr 64,95 € und für eine Zwischenmahlzeit 5,41 €. Sofern einer Kita geringere Kosten entstehen, kann ein geringerer Beitrag erhoben werden.
Sollte eine Kita den Kostenbeitrag nicht in voller Höhe erheben, obwohl ihr die Kosten entstehen, muss der Träger das dann entstehende Defizit eigenständig tragen.
Der Vorlage angefügt ist eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten 2023 sowie der Planungskosten 2024.
Die Stadt hat den Eltern hiernach für 2023 einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 155.690,98 € sowie für 2024 in Höhe von 172,014,44 € gewährt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt // Kenntnisnahme
Anlage/n:
Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex, Stand: 28.02.2025
Kostengegenüberstellung Mittagessen 2023 – 2024, Stand: 28.02.2025
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Statistisches Bundesamt - Verbraucherpreisindex 28.02.2025 (337 KB) | |||
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2 | Kostengegenüberstellung Mittagessen 2023-2024 (375 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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