Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-081
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Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein hatte zum Ende des Jahres 2024 noch Gelder im Bereich des Katastrophenschutzes über und bat den Kreis Pinneberg um Abruf dieser Gelder.
Bei einem Treffen mit den Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter wurde einstimmig beschlossen, dass jede Stadt und jede Gemeinde nach dem Gießkannen-Prinzip denselben Betrag ausgezahlt bekommen sollen, sodass jede Stadt und jede Gemeinde einen Notfall-Infopunkt mit eigenständigen Beschaffungen ausstatten kann. Dadurch stehen jeder Stadt und jeder Gemeinde ein Betrag von 1.330,00 € zu. Für das Amt Hörnerkirchen ergibt dies in Summe eine Förderung in Höhe von 5.320,00 €.
Hierbei ist zu beachten, dass gemäß der Förderrichtlinie maximal 90 % der Ausgaben gefördert werden. Es sind daher Ausgaben von mindestens 1.478,40 € erforderlich, um den gesamten Förderbetrag von 1.330,00 € zu erhalten. Das Amt Hörnerkirchen müsste somit Ausgaben für diese Notfallinfopunkte in Höhe von 5.913,60 € tätigen.
Notfallinfopunkte sind Anlaufstellen, die die Bürgerinnen und Bürger im Falle einer Krise oder eines Katastrophenschutzfalles aufsuchen können. Da das Amt Hörnerkirchen noch keinen offiziellen Notfallinfopunkt ausgewiesen hat, wäre die Förderung ein guter Schritt für die Errichtung einer solchen Anlaufstelle.
Der Förderantrag ist bis zum 30.04.2025 beim Kreis zu stellen. Die Rechnungen müssen als Verwendungsnachweis bis zum 30.09.2025 vorliegen.
Der Vorlage beigefügt ist die Förderrichtlinie sowie eine Empfehlung, wie ein Notfallinfopunkt ausgestattet sein soll. Darüber hinaus werden Beispiele an Beschaffungsgegenständen aufgezeigt.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag 1:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Kreis Pinneberg zu stellen. Der Förderantrag soll zunächst allgemein gehalten werden. Als Fördergrund soll die Errichtung einer oder mehrerer Notfallinfopunkte genannt werden.
Beschlussvorschlag 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Kreis Pinneberg zu stellen. Konkret sollen folgende Anschaffungen getätigt werden: …
Finanzielle Auswirkungen:
Für einen Aufwand in Höhe von mindestens 5.913,60 € steht dem Amt Hörnerkirchen eine Förderung von maximal 5.320,00 € zu. Darüberhinausgehende Aufwendungen sind als Eigenleistung zu erbringen. Die Bedingungen der Förderung können der Vorlage und den Anlagen entnommen werden.
Anlage/n:
- Förderrichtlinie Notfallinfopunkte
- Rahmenempfehlung der Notfallinfopunkte
- Beschaffungsbeispiele vom Kreis
- Beschaffungsbeispiel Notfallkiste Barmstedt
- Antrag auf Förderung
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76