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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-068  

Betreff: Planungsstand Geh- und Radweg zwischen Brunnenstraße und Bornkamp sowie eine Beschwerde von Anwohnern des Mittelwegs
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
17.03.2025 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.04.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Bebauungsplan 47 A und B ist ein Geh- und Radweg zwischen der Brunnenstraße und dem Mittelweg vorgesehen. Außerdem ist in diesem B-Plan auch eine Fläche für die Weiterführung des Geh- und Radweges bis zur Norderstraße eingeplant.

 

 

Durch den Kauf einzelner Fläche und die Übernahme von Flächen aus dem B-Plan 47 A und B von dem Erschließer ist nun ein Bau des Geh- und Radweges bis zur Norderstraße möglich. Das Planungsbüro Sass & Kollegen wurde als Grundlage für die weitere Planung mit der Erstellung eines Bestandsplan (Anlage 1) der Geh- und Radwegtrasse beauftragt, der nun vorliegt.

Als nächster Schritt ist die Erstellung eines Vorentwurfes mit einer Kostenschätzung angedacht. Dieser Vorentwurf würde der Politik für die Entscheidung der weiteren Schritte vorgestellt.

Am 21.02.2025 ist ein Bürgerbegehren von einigen Anwohnern des Mittelwegs eingegangen. Das Schreiben liegt als Anlage 2 bei. Die Anwohner möchten, dass der im B-Plan festgesetzte Geh- und Radweg zwischen der Brunnenstraße und dem Mittelweg nicht gebaut wird. Die Gründe können dem Schreiben entnommen werden.

Von Seiten des Fachbereichs wird dieses Bürgerbegehren kritisch gesehen, da dieses Begehren auf die Änderung des B-Plans 47 A und B hinausläuft. Alle bisher durchgeführten Maßnahmen sind auf die Umsetzung dieses Satzungsbeschlusses ausgerichtet.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Vorberatung / Bauausschuss Barmstedt

Entscheidung/ Stadtvertretung Barmstedt  


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass auf Grundlage des Bürgerbegehrens keine Änderung des B-Plan 47 A und B durchgeführt wird.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. ]        


Anlage/n:

Anlage 1: Bestandsplan Geh- und Radwegtrasse Brunnenstraße - Norderstraße

Anlage 2: Bürgerbegehren der Anwohner gegen die Anbindung des Mittelweges an den

      geplanten Geh- und Radweg.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bestandsplan Geh- und Radwegtrasse Brunnenstraße -Norderstraße (1671 KB)      

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