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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-064  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 78 "Feuerwehr/Polizei" der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm", hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.02.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs des B-Planes Nr. 78 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt den B-Plan Nr. 78 für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

 

03 BP Teil A - Planzeichnung 

04a BP Teil B - Text 

04b BP Teil B - Text_Änd-modus 

05a BP Begründung 

05b BP Begründung - Änd-modus 

07 BP Abwägung 

Anlage 01 - Schall 

Anlage 02u03 - Bodenhygiene 2018 

Anlage 04a - Baugrund GSB 2023 

Anlage 04b - Nachbohrung GSB 2023 

Anlage 05 - WHB 2024 

Anlage 06 - WWK 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 03 BP Teil A - Planzeichnung .pdf (361 KB)      
Anlage 2 2 04a BP Teil B - Text.pdf (270 KB)      
Anlage 3 3 04b BP Teil B - Text_Änd-modus.pdf (271 KB)      
Anlage 4 4 05a BP Begründung.pdf (6513 KB)      
Anlage 5 5 05b BP Begründung - Änd-modus.pdf (6522 KB)      
Anlage 6 6 07 BP Abwägung.pdf (1103 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 01 - Schall.pdf (1701 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 02u03 - Bodenhygiene 2018.pdf (14707 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 04a - Baugrund GSB 2023.pdf (1198 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 04b - Nachbohrung GSB 2023.pdf (231 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 05 - WHB 2024.pdf (2050 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 06 - WWK 2024.pdf (527 KB)      

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