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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-063  

Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm", hier: Abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.02.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen waren gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 im Internet veröffentlicht.

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und von Privatbelange ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes nun abschließend beschlossen werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der 6. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Die Stadtvertretung beschließt die 6. Änderung des F-Planes.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den die 6. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 6a Absatz 2 ergänzend im Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht zu werden.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.  

  


Anlage/n:

 

01 FP Planzeichnung

02 FP Begründung

06 FP Abwägung

Anlage 01 Schall

Anlage 02u03 Bodenhygiene 2018

Anlage 04a Baugrund GSB 2023

Anlage 04b Nachbohrung GSB 2023

Anlage 05 WHB 2024

Anlage 06 WWK 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 FP Planzeichnung.pdf (298 KB)      
Anlage 2 2 02 FP Begründung.pdf (5397 KB)      
Anlage 3 3 06 FP Abwägung.pdf (1082 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 01 - Schall.pdf (1701 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 02u03 - Bodenhygiene 2018.pdf (14707 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 04a - Baugrund GSB 2023.pdf (1198 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 04b - Nachbohrung GSB 2023.pdf (231 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 05 - WHB 2024.pdf (2050 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 06 - WWK 2024.pdf (527 KB)      

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