Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-061
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 12.10.2023 hat die Gemeindevertretung die Zuständigkeit für den Auslegungsbeschluss an den Bürgermeister, Herrn Kröger, delegiert. Daraufhin hat der Bürgermeister am 15.01.2025 den Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des F-Planes schriftlich gebilligt.
Der vom Bürgermeister gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des F-Planes für das Gebiet südlich „Kloster“, westlich des „Brander Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange, sonstige und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den bei der erneuten Veröffentlichung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nun abschließend beschlossen werden kann
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Osterhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Hauptsatzung i.V.m §§ 27 und 28 GO
Beschlussvorschlag:
Die während der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Das Ergebnis ist der angehängten Abwägungstabelle zu entnehmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine /folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. F-Plan Planzeichnung
2. F-Plan Begründung
3. Anlage 1 – Geruch
4. Anlage 2 und 3 – Wasserwirtschaftliches Konzept
5. Abwägung
Kontakt & Öffnungszeiten
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