Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-058
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Sachverhalt:
Der Kreisjugendring (KJR) wird in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport die u.s. Idee zur attraktiveren Gestaltung der städtischen Fläche kurz vorstellen.
Der KJR möchte gerne die städtische Fläche, die er nutzt, für Kinder und Jugendliche attraktiver gestalten.
Dazu möchte sich der KJR gerne bei der Kinderstiftung Playmobil für ein Lernbaumhaus bewerben (hier zu finden).
Vorteile:
- Bereicherung des erlebnispädagogischen (+BNE) Angebots
- Nutzung als Seminarraum für Kinder- und Jugendgruppen möglich (sowohl für die eigenen als auch für Gäste sowie für die Kitas, Schulen und Vereine der Stadt Barmstedt)
- im Rahmen erlebnispädagogischer Angebote begleitete Übernachtungsaktionen denkbar
- Aufwertung des städtischen Geländes in KJR Nutzung, da dies aus der Sicht des KJR zu selten aktiv genutzt wird (bis auf die Boulderwand, die Slacklinebaumstümpfe und durch einige Spaziergänger)
- Lernbaumhaus aus Holz fügt sich optisch gut in übrigen Grünbestand ein (und schließt andere Ideen nicht aus)
- erst zwei Lernbaumhäuser in Deutschland von der Kinderstiftung Playmobil gestiftet, gute Öffentlichkeitsarbeit für die Stadt und für den KJR
- Projekt wird vollfinanziert durch die Kinderstiftung Playmobil, Wartungskosten trägt im Anschluss der KJR
Nachteile:
- Kinderstiftung Playmobil setzt eigentlich nichtöffentlich zugängliche Grundstücke voraus und präferiert daher Schulhöfe als Standorte das soll den KJR nicht von einer Bewerbung abhalten. Es wird davon ausgegangen, dass der Hauptgrund Vandalismusabwehr wäre. Da es aber auch andere Außenanlagen/-geräte u.ä. gibt, bei denen der KJR keine Vandalismusprobleme hat, sieht der KJR hier gute Chancen die Kinderstiftung zu überzeugen.
Der ungefähre Standort ist als Anlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Entscheidung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt genehmigt die Umsetzung des Lernbaumhauses auf der städtischen Fläche durch den KJR.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Projekt würde durch die Kinderstiftung Playmobil vollfinanziert werden und im Anschluss würde der KJR die Wartungskosten tragen. Für die Stadt Barmstedt würden somit keine Kosten entstehen.
Anlage/n:
-Standort Lernbaumhaus
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Anlagen: | |||||
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1 | Standort Lernbaumhaus (504 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76