Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-057
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Sachverhalt:
Gemäß § 18 Absatz 1 Amtsordnung i.V.m. 82 Absatz 1 Gemeindeordnung und § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Haushaltsüberschreitungen zu berichten.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2024 sind in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5er Konten) | Betrag in €uro |
Mehraufwendungen insgesamt |
3.536,57 € |
davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € als vorab genehmigt anzusehen: | 3.536,57 € |
damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Finanzrechnung (7er Konten) | Betrag in €uro |
Mehrauszahlungen insgesamt |
8.813.012,10 € |
davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € als vorab genehmigt anzusehen: |
14.093,23 € |
davon sind Mehrauszahlungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden: |
8.794.609,70 € |
davon sind Mehrauszahlungen durch Sollübertragungen innerhalb des Budgets entstanden (interne Buchung von einer Investitionsmaßnahme auf eine Andere im gleichen Budget): |
4.309,17 € |
damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Nach den Regelungen der Zuständigkeitsordnung ist der Koordinations- und Finanzausschuss vorberatend und der Amtsausschuss abschließend zuständig.
Beschlussvorschlag:
Die in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2024 (Stichtag 31.12.2024) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der Vorlage.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Haushaltsüberschreitungen Amt Hörnerkirchen 31.12.2024 (345 KB) |
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