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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-056  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2024 - Zweites Halbjahr (31.12.2024)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
13.03.2025 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung und § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die Haushaltsüberschreitungen zu berichten. 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2024 sind in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

84.127,47

      davon sind Mehrauszahlungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

43.598,00

damit sind noch genehmigungspflichtig:

40.529,47

  

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

189.833,60

     davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

 3.961,13

      davon sind Mehrauszahlungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

43.598,00

damit sind noch genehmigungspflichtig:

142.274,47

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Nach den Regelungen der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss Westerhorn vorberatend und die Gemeindevertretung abschließend zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2024 (Stichtag 31.12.2024) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 

Die noch genehmigungspflichtigen Beträge zur Leistung der Gewerbesteuerumlage und der Mittelverschiebung zwischen den Haushaltsjahrenr die Ertüchtigung der Feuerwache wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen und hiermit genehmigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus der Vorlage.   

 


Anlage/n:

 

Haushaltsüberschreitungen 2024 - Zweites Halbjahr (31.12.2024)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Westerhorn 31.12.2024 (198 KB)      

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