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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-054  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2024 - Zweites Halbjahr (31.12.2024)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
27.02.2025 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung und § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die Haushaltsüberschreitungen zu berichten. 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2024 sind in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

15.911,00 €

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

3.721,00 €

damit sind noch genehmigungspflichtig:

12.190,00 €

 

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

133.191,61

     davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

 12.053,72

      davon sind Mehrauszahlungen durch Sollübertragungen innerhalb des Budgets entstanden (interne Buchung von einer Investitionsmaßnahme auf eine Andere im gleichen Budget):

108.947,89

damit sind noch genehmigungspflichtig:

12.190,00 €

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Nach den Regelungen der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen vorberatend und die Gemeindevertretung abschließend zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2024 (Stichtag 31.12.2024) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 

Die noch genehmigungspflichtigen Beträge wurde ebenfalls zur Kenntnis genommen und hiermit genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus der Vorlage.   

 


Anlage/n:

 

Haushaltsüberschreitungen 2024 - Zweites Halbjahr (31.12.2024)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Brande-Hörnerkirchen 31.12.2024 (363 KB)      

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