Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-051  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 81 ,,Vollversorger am Knüppeldamm" der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm", hier;
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Blanco Hähn, Felicitas
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.02.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 03.01.2025 bis 17.01.2025 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27      


Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs des B-Planes Nr. 81 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt den B-Plan Nr. 81 für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.     


Anlage/n:

 

04a BP Satzung

04b BP Satzung A4

05a BP Begründung

05b BP Begründung_Änd-modus

07 BP Abwägung

08 Anlage 1 Auswirkungsanalyse

09 Anlage 2 - Stellungnahme VKF

10 Anlage 3 Schallgutachten

11 Anlage 4 Baugrunderkundung

12 Anlage 5 Bodenhygieneuntersuchung

13 Anlage 6 WWK

14 Anlage 7 - Verkehr

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 04a BP Satzung (1042 KB)      
Anlage 7 2 04b BP Satzung A4 (537 KB)      
Anlage 8 3 05a BP Begründung (10224 KB)      
Anlage 9 4 05b BP Begründung_Änd-modus (10228 KB)      
Anlage 10 5 07 BP Abwägung (969 KB)      
Anlage 11 6 08 Anlage 1 - Auswirkungsanalyse (980 KB)      
Anlage 12 7 09 Anlage 2 - Stellungnahme VKF (217 KB)      
Anlage 13 8 10 Anlage 3 - Schallgutachten (819 KB)      
Anlage 14 9 11 Anlage 4 - Baugrunderkundung (2505 KB)      
Anlage 15 10 12 Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung (853 KB)      
Anlage 16 11 13 Anlage 6 - WWK (3040 KB)      
Anlage 17 12 14 Anlage 7 - Verkehr (2245 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner