Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-049  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
13.03.2025 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn an Verwaltung zurück verwiesen   
30.04.2025    Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Update vom 18.03.2025:

 

Aufgrund der Nachfrage eines Gemeindevertreters wurde ein Sachverhalt geklärt. In der Spendenliste wurde dazue eine ergänzende Information hinzugefügt.

 

 

 

 

Gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.     

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 GO vor.   

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 1.950,00 EUR; davon 1.000,00 EUR in Form von Sach- und 950,00 EUR in Form von Geldspenden für die Feuerwehr gem. Spendenliste, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, zu verzeichnen. 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Sie können Nutznießer der Spenden sein.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Nach den Regelungen der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss Westerhorn vorberatend und die Gemeindevertretung abschließend zuständig.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die durch die Bürgermeisterin angenommenen Spenden im Jahr 2024 gemäß anliegender Spendenliste werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich aus der Vorlage.   

 


Anlage/n:

 

Spendenliste 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spenden Westerhorn 2024 (357 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner