Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-048
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 50,00 € zu verzeichnen, welche in Form einer Geldspende für die Werbung im Schaukasten gespendet wurden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Sie können Nutznießer der Spenden sein.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung Osterhorn.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommenen Spenden im Jahr 2024 gemäß anliegender Spendenliste werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage.
Anlage/n:
Spendenliste 2024
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Anlagen: | |||||
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1 | Spenden Osterhorn 2024 (333 KB) |
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