Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-043
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bokel hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 27.01.2025 Herrn Malte Münster und Herrn Steffen Boehnke zu stellvertretenden Wehrführern gewählt.
Nach § 11 Absatz 3 Brandschutzgesetz (BrSchG) bedürfen die Wahlen der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr, also der Gemeindevertretungen der Gemeinde Bokel.
Der Kreis Pinneberg ist als Aufsichtsbehörde über die Zustimmung anschließend zu informieren.
Die Überreichung der Ernennungsurkunden sowie die Vereidigungen der gewählten stellvertretenden Wehrführer erfolgt nach Zustimmung der Gemeindevertretungen durch den Bürgermeister. Die beiden stellvertretenden Wehrführer werden dann offiziell für die Dauer von sechs Jahren durch den Bürgermeister in ihr Amt eingeführt.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung Bokel in dieser Sitzung erfolgen die Überreichungen der Ernennungsurkunden und die Vereidigungen von Herrn Malte Münster und Herrn Steffen Boehnke in dieser Sitzung durch den Bürgermeister.
Der Bürgermeister nimmt Herrn Malte Münster und Herrn Steffen Boehnke, nach Aushändigung der Ernennungsurkunde, jeweils den Eid ab.
„Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflicht treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe“. (Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gemäß § 28 GO die Gemeindevertretungen der Gemeinde Bokel.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel stimmt den Wahlen von Herrn Malte Münster und Herrn Steffen Boehnke jeweils zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bokel zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Niederschrift Vereidigung Malte Münster und Steffen Boehnke.
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