Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-042
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 S. 5 Gemeindeordnung (GO) sind der Stadtvertretung die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten. Als unerheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000 EUR (gem. § 3 Haushaltssatzung), sodass zur Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann. Eine detaillierte Aufstellung über die im zweiten Halbjahr 2024 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Genehmigungspflichtige über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen lagen im zweiten Halbjahr nicht vor.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Kenntnisnahme // § 82 Abs. 1 GO
Anlage/n:
Übersicht über über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (268 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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