Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-035
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Sachverhalt:
Um das Bauvorhaben des B-Planes Nr. 13 auf dem Flurstück mit der Flurbezeichnung „Hegebusch“ näher an der Straße bauen zu können und somit von dem 15 m-Anbauverbot an Kreisstraßen gemäß § 29 des Straßen- und Wegegesetzes abweichen zu können, wurde eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, der Gemeinde Westerhorn und dem Kreis Pinneberg geschlossen. Die Inhalte dieser Vereinbarung sind dem Anhang zu entnehmen.
Mit dem Schreiben vom 20.10.2023 wurde die beschlossene Gebietsänderung, mit dem Gebietsänderungsvertrag vom 21.09.2023 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Die Gemeinde möchte nun die vertraglich zugesagten Sanierungsmaßnahmen durch den Kreis umsetzen lassen.
Alle weiteren Aspekte zum Sachstand werden von Herrn Voß am Tage des Ausschusses erläutert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme
Anlage/n:
Anschreiben des Kreises zur Abstufung K 16
Mailverkehr mit Frau Behrendt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anschreiben des Kreises zur Abstufung K 16 (7558 KB) | |||
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2 | Mailverkehr mit Frau Behrendt (48 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76