Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-030
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Sachverhalt:
Die Städte und Gemeinden im Kreis Pinneberg sind gesetzlich verpflichtet, je nach Einwohnerzahl bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein steht bevor und wird die Anforderungen an die Kommunen konkretisieren.
Der Kreis Pinneberg hat bereits eine Koordinationsstelle für Gemeinden eingerichtet.
Der Kreis Pinneberg möchte die Kommunen bei diesem herausfordernden Prozess unterstützen und hat wie angekündigt in Kooperation mit einem Planungsbüro in den vergangenen Wochen eine kreisweite Wärmedatenerhebung durchgeführt.
Diese stellt in Form von Wärmebedarfsanalysen, potenziellen Wärmequellen und einem praxisorientierten Handlungsleitfaden zahlreiche für die Wärmeplanung relevante Daten und Informationen zur Verfügung.
Die Ergebnisse dieser Analysen können zur Orientierungen zu den aktuellen Rahmenbedingungen für die Wärmeplanung bieten.
Die Gemeindevertreter/innen wurde vom Bürgermeister bereits über geplante Veranstaltungen zu dem Thema in Kenntnis gesetzt.
Sofern weitere nähere Infos vorliegen werden die Bürgermeister hierüber informiert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Umweltausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
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1 | Kommunale Wärmeplanung, Info-Mail vom 28.01.2025 (161 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76