Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-025
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Sachverhalt:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Barmstedt ist seit dem Jahr 2014 unverändert.
Im Rahmen der seitdem stattgefundenen Prüfungen des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg in Bezug auf Fehlbetragszuweisungen wurde stets auf die Verpflichtung aus den Konsolidierungsrichtlinien zur regelmäßigen Überprüfung hingewiesen.
Die allgemeine Preisteuerung seit 2014 nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) beträgt 27,6 %. Dieser Effekt zeigt sich insbesondere seit 2024, als nach Ende der Einschränkungen aus der Corona Phase und wiederhergestellter personeller Vollbesetzung zwar die Gebührenerträge anwuchsen (ca. 2.400,00 € von 2023 zu 2024), aber die Betriebskosten gleichzeitig um gut 81.200,00 € (davon „nur“ bedingt durch „wiederhergestellte“ Personalkosten 48.500,00 €). Eine Gebührenanpassung wenigstens an den VPI ist nach Ansicht der Verwaltung dringend erforderlich, um die Nutzer der Bücherei und nicht die gemeindlichen Steuerzahler verursachergerecht zu beteiligen.
Auch aufgrund der Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung inkl. Kopierkosten, muss die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Barmstedt entsprechend angepasst werden. Aktuell werden in der o.s. Satzung die Kopierkosten mit aufgeführt. Da die Leistung der Kopierkosten keine spezifische Aufgabe der Bücherei ist, reicht eine Regelung in der Verwaltungsgebührensatzung aus.
Weitere Änderungen:
- Es wird schriftlich aufgenommen, dass die Jahresbenutzungsgebühr für das Alter 6-17 Jahre kostenlos ist.
- Vorgeschlagen wird die Einführung eines Familientarifes („Familienkarte“) mit 30 €. Aktuell gibt es nur einen Einzeltarif für Erwachsene. Mit einer Familienkarte würde man eine Familie in einem Tarif abdecken können. Dies soll für alle Personen eines Haushaltes gelten.
- Für alle anderen wird eine Erhöhung der Jahresbenutzungsgebühr (ab 18 Jahren) von 15,00 € auf 20,00 € vorgeschlagen. Dabei wird die Entwicklung des VPI abgebildet mit einem zusätzlichen zeitlichen Vorgriff.
- Aktuell erhalten verschiedene Institutionen (Schulen und Kindertagesstätten) bereits eine kostenlose Jahreskarte. Dies soll nun in der Benutzungs- und Gebührensatzung festgelegt werden, sodass Beschäftigte der ortsansässigen Schulen und Kindertagesstätten ausschließlich für den Bildungsauftrag eine kostenlose Jahreskarte erhalten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
-Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
-Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung
-Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgabe der Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt den anliegenden Entwurf zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Barmstedt.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Anlage erhalten Sie eine Berechnung für den Kostendeckungsbeitrag sowie die Steigerung gem. VPI.
Es gibt folgende Varianten für die Jahresbenutzungsgebühr:
- Vorschlag Verwaltung 20,00 €
- Kostendeckend 228,60 €
- Steigerung nach VPI 19,14 €
Zum Vergleich wurde eine Aufstellung von Gebühren umliegender Städte der Vorlage beigefügt.
Anlage/n:
-Lesefassung des Entwurfs zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Barmstedt
-Synopse - Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Barmstedt
-Berechnung bisherige Büchereigebühren
-Vorschlag neue Büchereigebühren
-Gebührenvergleich andere Städte
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76