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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-019  

Betreff: Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands: Unterhaltungsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Entscheidung
10.02.2025 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2024 konnten eine Vielzahl von Maßnahmen schlussgerechnet werden. Neben Maßnahmen, welche 2024 beauftragt wurden, kamen auch noch etliche aus den Vorjahren 2021 bis 2023 hinzu. Bei Aufstellung des Haushaltsplans wurden hierfür bereits ein Bedarf vorgesehen, welche durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden soll. Hierdurch sollen die erheblichen Rücklagen, welche in den Vorjahren angesammelt wurden, abgebaut werden.

 

Im Dezember zeichnete sich mit Rechnungsstellung der letzten Unternehmen ab, dass diese den Ansatz und die Annahme übersteigen und ein überplanmäßiger Aufwand gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 532.579,45 € anfällt. Die erforderliche Deckung kann durch Mehrerträge bei den Sonderzahlungen (382.520,60 €) und bei der Förderung für ortsverbindende Straßen (150.058,85 €) sichergestellt werden, welche nicht im Haushaltsplan veranschlagt waren. Der überplanmäßige Aufwand ist durch die Verbandsversammlung zu genehmigen.

 

Durch diesen überplanmäßigen Aufwand wird auch das erklärte Ziel, die Rücklagen des Verbandes abzubauen, sichergestellt.

 

Die für die Bezahlung fraglicher Rechnung nötigen Finanzmittel (Bestände auf dem Bankkonto) konnten wegen der zeitlichen Nähe des Jahreswechsel erst in 2025 abfließen. Sie sind damit im Haushalt 2025 abzuwickeln.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Verbandsversammlung // Genehmigung // §§ 14 Abs. 1 S.1 GkZ, 82 Abs. 1 GO     


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung genehmigt den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 532.579,45 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:
siehe Sachverhalt. 


Anlage/n:

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