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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-017  

Betreff: Aktueller Sachstand der Sanierungsarbeiten im Schlossgefängnis
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Busse, Marlijn
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
28.01.2025 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Schlossgefängnis in Barmstedt wird derzeit vollumfänglich saniert und soll bis Anfang März fertig gestellt werden, sodass auch dann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

 

Die Fliesen- und Malerarbeiten sind im Gäste-WC der Damen bereits abgeschlossen und im Gäste-WC der Herren erfolgt dies in KW 5, sodass in KW 6 die Sanitärobjekte in allen drei WC-Räumen montiert werden können.

 

Die Außentür des Gartenzimmers wurde barrierefrei hergerichtet. Die beiden Außentüren bei den WCs werden in KW 6 eingebaut. Ebenfalls in KW 6 werden die noch fehlenden Türen und die Feststellanlagen für drei Türen eingebaut. Für KW 7 ist deren Inbetriebnahme beauftragt.

 

Die Kanäle der Küchenlüftungsanlage im Dachgeschoss wurden mit Leichtbauwänden verkleidet und Revisionsklappen wurden eingesetzt. r die Küchenzu- und abluft fehlen noch die Wetterschutzgitter an der Küchenlüftung. Diese werden mit der Montage der Umlufthaube in KW 6 eingebaut.

 

Im Büro müssen noch die Fußleisten an den neuen Leichtbauwänden montiert werden und der Dielenboden wird noch hergerichtet.

 

Die Maler haben ihre Arbeiten nahezu abgeschlossen, lediglich im Dachgeschoss fehlt noch der Anstrich im Büroteil.

 

Die Elektriker werden noch die Endgeräte der Sicherheitsanlagen (EMA und BMA) in KW 6-7 anschlien.

 

Die Reinigung der Holzbohlen in den Zellen hat mit gutem Erfolg begonnen, sodass der Restaurator voraussichtlich in KW 9 seine Arbeiten abschließen kann.

 

Herr Taebi hat bereits eine Grundreinigung in der Küche vornehmen lassen, sodass dort nun die Küchenmöbel angeliefert werden können.

 

Die Pflasterung der Terrasse ist einschließlich der Hülsen für die Sonnenschirme und der Elektroinstallation nahezu fertiggestellt. Sobald der Frost aus dem Boden ist, kann die Fläche abgerüttelt werden und es kann mit der Pflasterung des Weges von der Terrasse zur Straße begonnen werden.  

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme  


Anlage/n:

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