Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-015
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Sachverhalt:
Für 2025 konnten die Ansätze der Kitahaushalte leider nicht in den Amtshaushalt mit aufgenommen werden, da die Haushaltsentwürfe leider erst im Januar vorgelegt wurden.
Mehrere Nachfragen zur Vorlage der Haushalte verliefen leider im Sande.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Kitabeirat bereits am 08.10.2024 den Haushaltsentwürfen zugestimmt hat, insofern hätten die Haushaltsansätze durchaus im Amtshaushalt aufgenommen werden können.
Nach Vorlage der im Beirat besprochenen Haushalte wurden verwaltungsseitig Unstimmigkeiten festgestellt. Die nachrichtlich dargestellten Haushaltsansätze 2024 wichen erheblich von den für 2024 beschlossenen Ansätzen ab, so dass hier eine komplette Überarbeitung erfolgen musste.
Die Haushaltsansätze 2025 wurden ebenfalls etwas angepasst, so dass die Defizite der Kitas im Vergleich zum besprochenen Haushalt während der Beiratssitzung noch etwas reduziert werden konnten.
Vorsorglich wurden im Amtshaushalt die Ansätze des Jahres 2024 übernommen, ohne dass konkrete Zahlen vorlagen.
Die anliegenden Haushalte der Kitas weisen insgesamt ein Defizit in Höhe von 1.462.100 € aus, im Haushalt sind allerdings nur 1.416.800 € bereitgestellt worden. Bei Bestätigung der Kita-Haushalte tritt somit eine Haushaltsüberschreitung im Umfang von 45.300 € ein. Eine Deckung der Überschreitung kann über die liquiden Mittel erfolgen. Nach § 82 GO muss die Haushaltsüberschreitung durch den Amtsausschuss genehmigt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss – Amt Hörnerkirchen // Vorberatung
Amtsausschuss Hörnerkirchen // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen bestätigt die Haushaltsplanungen 2025 der Kita Kirchenstraße mit einem Defizit in Höhe von 284.200 € sowie der Kita Küsterkoppel mit einem Defizit in Höhe von 1.177.900 €.
Die dadurch eintretenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 45.300 € werden im Rahmen des § 82 GO genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsplanung der Kitas schließt mit einem Gesamtdefizit in Höhe von 1.462.100 € ab. Im Amtshaushalt stehen Mittel im Umfang von 1.416.800 € für den Kitabetrieb bereit, so dass der Haushaltsansatz um 45.300 € überschritten wird.
Die Haushaltsüberschreitung kann durch die liquiden Mittel gedeckt werden.
Anlage/n:
WiPlan 2025, Kita Kirchenstraße
WiPlan 2025, Kita Küsterkoppel
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | WiPlan 2025, Kita Kirchenstraße - Endstand (315 KB) | |||
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2 | WiPlan 2025, Kita Küsterkoppel - Endstand (325 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76