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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-015  

Betreff: Kita Kirchenstraße und Kita Küsterkoppel - Bestätigung der Haushalte 2025
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
05.03.2025 
Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses - Amt Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
12.03.2025 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

r 2025 konnten die Ansätze der Kitahaushalte leider nicht in den Amtshaushalt mit aufgenommen werden, da die Haushaltsentwürfe leider erst im Januar vorgelegt wurden.

Mehrere Nachfragen zur Vorlage der Haushalte verliefen leider im Sande.

 

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Kitabeirat bereits am 08.10.2024 den Haushaltsentwürfen zugestimmt hat, insofern hätten die Haushaltsansätze durchaus im Amtshaushalt aufgenommen werden können.

 

Nach Vorlage der im Beirat besprochenen Haushalte wurden verwaltungsseitig Unstimmigkeiten festgestellt. Die nachrichtlich dargestellten Haushaltsansätze 2024 wichen erheblich von den für 2024 beschlossenen Ansätzen ab, so dass hier eine komplette Überarbeitung erfolgen musste.

Die Haushaltsansätze 2025 wurden ebenfalls etwas angepasst, so dass die Defizite der Kitas im Vergleich zum besprochenen Haushalt während der Beiratssitzung noch etwas reduziert werden konnten.

 

Vorsorglich wurden im Amtshaushalt die Ansätze des Jahres 2024 übernommen, ohne dass konkrete Zahlen vorlagen.

Die anliegenden Haushalte der Kitas weisen insgesamt ein Defizit in Höhe von 1.462.100 € aus, im Haushalt sind allerdings nur 1.416.800 € bereitgestellt worden. Bei Bestätigung der Kita-Haushalte tritt somit eine Haushaltsüberschreitung im Umfang von 45.300 € ein. Eine Deckung der Überschreitung kann über die liquiden Mittel erfolgen. Nach § 82 GO muss die Haushaltsüberschreitung durch den Amtsausschuss genehmigt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Koordinations- und Finanzausschuss Amt Hörnerkirchen // Vorberatung

Amtsausschussrnerkirchen // Entscheidung

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen bestätigt die Haushaltsplanungen 2025 der Kita Kirchenstraße mit einem Defizit in Höhe von 284.200 sowie der Kita Küsterkoppel mit einem Defizit in Höhe von 1.177.900 €.

Die dadurch eintretenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 45.300 werden im Rahmen des § 82 GO genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsplanung der Kitas schließt mit einem Gesamtdefizit in Höhe von 1.462.100 ab. Im Amtshaushalt stehen Mittel im Umfang von 1.416.800r den Kitabetrieb bereit, so dass der Haushaltsansatz um 45.300 überschritten wird.

Die Haushaltsüberschreitung kann durch die liquiden Mittel gedeckt werden.       


Anlage/n:

WiPlan 2025, Kita Kirchenstraße

WiPlan 2025, Kita Küsterkoppel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WiPlan 2025, Kita Kirchenstraße - Endstand (315 KB)      
Anlage 2 2 WiPlan 2025, Kita Küsterkoppel - Endstand (325 KB)      

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