Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-013  

Betreff: Haushaltssatzung 2025 des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg und Haushaltsplan 2025
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Entscheidung
10.02.2025 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg (offen)   
Vorstand des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Vorberatung
15.01.2025 
Sitzung des Vorstandes des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es wird der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 zur Beratung und Beschlussfassung gemäß § 14 Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit §§ 77 ff. Gemeindeordnung (GO) vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan wurde nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt. Der Ergebnisplan ist mit einem Jahresergebnis von 0 EUR unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 800.000 EUR ausgleichen (§§ 75 Abs. 3 GO, 26 Abs. 1 GemHVO). Im Jahr 2024 wurde bereits mit der Inanspruchnahme von 813.800 EUR geplant, um die zum einem die Abrechnung von Maßnahmen der Vorjahre Rechnung zu tragen und zum anderen die erheblichen Rücklagen des Verbandes abzubauen. Nach dem vorläufigen Stand konnten 2024 ca. 600.000 EUR der Ausgleichsrücklage abgebaut werden. Die mittelfristige Ergebnisplanung für die Jahre 2026 bis 2028 ist ebenfalls jeweils mit einem Jahresergebnis von 0 EUR ausgeglichen geplant.

 

Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird gemäß § 15 Abs. 2 GkZ auf 2.011.900 EUR festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage beläuft sich für 2025 auf 0,69 EUR / m² (2024: 0,66 EUR / m²).

 

In der Haushaltssatzung wird zudem der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu welchen der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000 EUR gemäß § 82 Abs. 1 GO, § 16 Verbandssatzung festgesetzt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Verbandsvorstand // Vorberatung // § 8 Verbandssatzung

Verbandsversammlung // Entscheidung // § 14 GkZ, § 28 Nr. 2, § 79 Abs. 2 GO 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Wegeunterhaltungsverbandes (WUV) Pinneberg für das Haushaltsjahr 2025.


Finanzielle Auswirkungen:
Der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg erhält die Grundlage für die Haushaltswirtschaft.

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung 2025

Haushaltsplan 2025

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung 2025 (631 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsplan 2025 (1739 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner