Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-011
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) obliegt der Bürgermeisterin die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet grundsätzlich die Stadtvertretung.
Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis zu 20.000,00 € wurden der Bürgermeisterin gemäß § 76 Abs. 4 S. 4 GO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 7 Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt übertragen. Über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen, welche über 50 € hinausgehen, berichtet die Bürgermeisterin jährlich über Zuwendungsgeber/in, die Zuwendung und Zuwendungszwecke.
Im Jahr 2024 gab es ein Gesamtaufkommen von 11.671,30 €, welches sich auf 300,00 € Sachspenden und 11.371,30 € Geldspenden verteilt.
Die einzelnen Zuwendungsgeber/innen und Zuwendungszecke können der Spendenliste (Anlage) entnommen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung
Stadtvertretung // Kenntnisnahme // § 76 Abs. 4 S. 5 GO
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Anlagen: | |||||
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1 | Spenden Stadt 2024 (449 KB) |
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