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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-011  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
28.01.2025 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung Barmstedt Kenntnisnahme
25.02.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) obliegt der Bürgermeisterin die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet grundsätzlich die Stadtvertretung.

Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis zu 20.000,00 € wurden der Bürgermeisterin gemäß § 76 Abs. 4 S. 4 GO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 7 Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt übertragen. Über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen, welche über 50 € hinausgehen, berichtet die Bürgermeisterin jährlich über Zuwendungsgeber/in, die Zuwendung und Zuwendungszwecke.

Im Jahr 2024 gab es ein Gesamtaufkommen von 11.671,30, welches sich auf 300,00 Sachspenden und 11.371,30 Geldspenden verteilt.

 

Die einzelnen Zuwendungsgeber/innen und Zuwendungszecke können der Spendenliste (Anlage) entnommen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung

Stadtvertretung // Kenntnisnahme // § 76 Abs. 4 S. 5 GO

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spenden Stadt 2024 (449 KB)      

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