Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-010
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Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 25.01.2022 hat sich der Hauptausschuss dafür ausgesprochen, eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit jeweils 5 Wochenstunden durchzuführen. Man ist damit dem Wunsch, nach einer häufigeren Überwachung nachgekommen.
Die Polizeistation bewertet die Aufnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin als sehr positiv. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut und die
Aufgabenübernahme sollte beibehalten werden. Eine Rückmeldung des Leiters der Polizeistation Barmstedt ist dieser Vorlage beigefügt.
Die vergangenen beiden Jahre haben gezeigt, dass 5 Wochenstunden nicht mehr auskömmlich sind und die Kontrollzeit daher ausgeweitet werden sollten.
Kontrollschwerpunkt ist derzeit die Innenstadt mit ihrem verkehrsberuhigten Innenstadt-bereich sowie temporäre Halteverbote für eine Gewährleistung des Verkehrsflusses. Nebenstraßen und Straßen, die am Stadtrand liegen, können nur sporadisch kontrolliert werden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird derzeit durch eine Kollegin des Ordnungsamtes während der Vormittagsstunden für insgesamt 5 Wochenstunden kontrolliert.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung, der Polizei, aber auch eigene Erfahrungen der Verwaltung haben gezeigt, dass es erforderlich ist, auch an Nachmittagen, in den Abendstunden und an Wochenenden den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Besonders bei Veranstaltungen am Wochenende wird dieser Mangel deutlich.
So kommt es gerade am Wochenende in vielen Straßen zu Parkverstößen und Verkehrsbehinderungen, da die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge falsch abstellen. Als Beispiel können hier die Einkaufstage vor Weihnachten und Silvester genannt werden, welche erst vor kurzem stattgefunden haben. So haben hier etliche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf den Gehwegen in der Innenstadt oder vor den Notausgängen von Rathaus und Stadtwerke gestanden.
Auch an Veranstaltungstagen, wie dem Weihnachtsmarkt, dem Stoppelmarkt und weitere Großveranstaltungen wurden diverse Parkverstöße rückgemeldet. Teilweise auch zu Fahrzeugen, die in einer Rettungszufahrt geparkt wurden. Die Polizei versucht hier zu unterstützen, kann aber auch nicht immer helfen, da die Kräfte anderweitig eingespannt sind.
Bisher kann diesem Mangel nicht entgegengewirkt werden, da die zuständige Kollegin vereinbarungsgemäß nur am Vormittag arbeitet. Die Vormittagsstunden reichen jedoch schon aus, um die 5 Wochenstunden zu erfüllen. So gehört zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht nur die Ahndung von Parkverstößen, sondern z.B. auch die Kontrolle von länger abgestellten Anhängern und die Schreibtischarbeit (Übermittlung an die Bußgeldstelle beim Kreis und Stellungnahme zu Widersprüchen) zu den Aufgaben dieses Bereiches.
Die übrigen drei Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes sind vom Aufgabenpensum ausgelastet und können daher nur sporadisch vertreten. Darüber hinaus besteht für die Kolleginnen und Kollegen keine Pflicht zum Abend- oder Wochenenddienst.
Um diesem Mangel entgegenzuwirken schlägt die Verwaltung vor, eine Person mit geringfügiger Beschäftigung einzustellen, welche nach Dienstplan und je nach aktueller Lage zu den o.g. Stunden eingesetzt werden kann. Ziel ist es hier, eine maximale Stundenanzahl von 20 Stunden im Monat bei der geringfügigen Kraft festzulegen und diese Person dann individuell einzusetzen. Hierdurch sollen unter anderem auch die Fehlzeiten durch Urlaub und Krankheit der bisher allein zuständigen Kollegin aufgefangen werden.
Die bisher beschlossenen 5 Wochenstunden sind dann durch 10 Wochenstunden (5 Stunden durch EG 9a Kraft aus dem Ordnungsamt und 5 Stunden durch EG 4 Kraft auf geringfügiger Basis) bzw. maximal 40 Monatsstunden zu ersetzen.
Die finanzielle Deckung kann aus den untenstehenden Ausführungen entnommen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf maximal 40 Stunden im Monat auszuweiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Es besteht eine Vereinbarung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit dem Kreis Pinneberg, welcher die Erstellung der einzelnen Bescheide und auch die Bearbeitung der Widersprüche übernimmt. Dieser Vertrag ist zum 01.09.2022 in Kraft getreten und besagt, dass die Stadt Barmstedt 35 % der eingenommenen Gelder für sich vereinnahmen darf.
In 2023 konnten 330 Fälle erfasst werden, die der Stadt letztendlich 2.800 € Einnahmen (Einnahme beim Kreis 8.025 €) beschert haben. Dies sind Durchschnittlich 25 € pro Ticket.
Geht man nun von einem Monatspensum von 40 Stunden aus (entspricht 10 Stunden die Woche) in welchem unter anderem die Kontrolle an Veranstaltungstagen und Wochenenden durchgeführt wird, könnte eine Fallzahl von 800 möglich sein. Die Stadt Barmstedt würde dadurch 7.000 € einnehmen.
Ausgehend von einer geringfügigen Beschäftigung in der Entgeltgruppe 4 (gem. Vergleichsausschreibungen anderer Kommunen in Schleswig-Holstein), würden sich folgende Werte ergeben:
- 5 Wochenstunden bzw. 20 Monatsstunden = 359,31 € Brutto (Erfahrungsstufe 1)
- 5 Wochenstunden bzw. 20 Monatsstunden = 404,33 € Brutto (Erfahrungsstufe 3)
- Maximal sind 556 € Brutto als geringfügige Kraft möglich.
Die Einstufung in den Erfahrungsstufen erfolgt je nach beruflicher Vorerfahrung der einzustellenden Person.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass bei einer Fallzahl von 800 und dem durchschnittlichen Ticket in Höhe von 25 €, der Stadt Barmstedt 7.000 € zufließen könnten. Dem entgegen würden dann maximal 6.672 € (12 x 556€) Brutto stehen, wenn die geringfügige Kraft 20 Std./Monat arbeiten würde. Eine Kostendeckung für die geringfügige Kraft wäre somit möglich.
Die verbleibenden Personalkosten, für die aktuell erfüllten 5 Wochenstunden, werden aus den im Stellenplan ohnehin vorgesehenen Mitteln für die Position der Sachbearbeiterin im Ordnungsamt gedeckt.
Eine Evaluierung der Zahlen wird fortlaufend erfolgen und mit der Abrechnung des
Kreises Pinneberg dem Hauptausschuss wieder vorgelegt werden.
Anlagen:
- Rückmeldung der Polizei Barmstedt
- Berechnung der geringfügigen Beschäftigung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Rückmeldung der Polizei (538 KB) | |||
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2 | Berechnung geringfügige Beschäftigung (409 KB) |
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