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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-008  

Betreff: Stellenplan 2025 - Stellenumwandlung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
28.01.2025 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Auf Grund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem für die Begleitung des vorgesehenen dualen Studiums notwendigen Kollegen, ist die Stelle 1073443255 (SB Bauen duales Studium) nicht für eine Ausschreibung und Besetzung in diesem Jahr vorgesehen.

Eine dem Studium gerechte Betreuung ist in der Verwaltungsgemeinschaft daher nicht gehrleistet und wird, auch künftig, nur schwer zu erreichen sein.

Vorgesehen ist daher, dass eine Umwandlung der Stelle zu einer Sachbearbeitung „Tiefbau“ erfolgt.

 

Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und der Stadt Barmstedt kommt es mit Blick auf den Aufgabenbereich des Tiefbaus in den letzten Jahren zu einer tendenziellen Mehrbelastung durch einen qualitativen, vor allem jedoch quantitativen Wandel in Form von Aufgabenmehrungen und stärken Reglementierungen der damit implizierten Arbeitsschritte in Tätigkeiten.

 

Im Stadtgebiet hat sich beispielsweise über den Verlauf der Jahre aus der Synergie der simultanen Bearbeitung von Straßenneubau, Straßenausbau- und Erhaltungsmaßnahmen der Stadt mit den Stadtwerken Barmstedt als Versorger und dem azv Südholstein als Entsorger ein kontinuierlich vorangetriebenes Bearbeiten der Straßenausbauplanung etabliert.

 

Ein weiteres Beispiel, hier aus dem Amtsbereich zu benennen, ist in der Auswirkung des Fachkräftemangels im Hause übergeordneter Behörden, beziehungsweise der zugeordneten Landesämter, zu sehen. Aufgrund personeller Engpässe versucht so, vermehrt bemerkbar, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) bereits in Brande-Hörnerkirchen und nun auch in Westerhorn, die Aufgaben in der eigenen Zuständigkeit auf die Kommune zwecks Aufgabenübernahme durch Koordinierung in der Sache zu übertragen. Durch die Natur der Sache einer Aufgabenübernahme, insbesondere jedoch durch die dann einzuhaltenden konkreten Anforderungen des LBV.SH, kommt es zu erheblichem Mehraufwand durch den notwendigen Abschluss entsprechender Vereinbarungen und durch die Berücksichtigung dieser Anforderungen in der Planung und im späteren Bauablauf.

 

Vorstehende Ausführungen verdeutlichen anhand nur zwei exemplarisch gewählter Lebenssachverhalte, dass die Aufgabenlast im Bereich des im Fachbereich 400 „Bauen und Umwelt“ dafür zuständigen Gebiet des „Tiefbaus“ sich strukturell in einer Verdichtungs- und Vervielfältigungsbewegung befindet. Außer Acht gelassen wird dabei im bisherigen Sachstandsbericht unter anderem die alljährlich anfallenden Straßenunterhaltungs- oder Entwässerungsaufgaben.

 

Aus diesem Grunde wird die derzeitige personelle Besetzung dieses Bereiches mit einem Vollzeitäquivalent als nicht ausreichend bewertet und die Schaffung eines zweiten, vorliegend als Stellenumwandlung, beantragt.

Ziel ist, auf Grund fehlender personeller Ressourcen für eine Begleitung im Studium und die eigene Ausbildung, nun frühzeitig möglichst eine fachliche Nachwuchskraft an die Verwaltung zu binden und somit dem künftigen Fachkräftemangel besser zu begegnen und die bestehenden, vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung /  Entscheidung   


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt beschließt, dass die Stelle 1073443255 zu einer Sachbearbeitung „Tiefbau“, 1,0 VSt., EG 11, umgewandelt wird.

 

Beschlussvorschlag für die Veröffentlichung nicht-öffentlicher Beschlüsse:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Sachbearbeitung Tiefbau“ (Stelle: 1073443255)

 

1,0  VSt. SB Tiefbau, EG 11 +93.600 EUR/Jahr // Anteil 2025: abhängig vom Ausschreibungsergebnis und dem Stellenantrittsdatum

 

r das Studium im Bauingenieurwesen würden jährliche Personalkosten in Höhe von ca 26.000 € anfallen.

Die Betreuung des Studenten rde durch eine Person einer EG11-Planstelle (St. 6) erfolgen. Rechnet man hiervon für den Zeitaufwand pauschal 3 %, würden bei einem Wert nach KGSt 2.325 hinzukommen - somit insg. 28.325 €/Jahr.

 

Bei Umwandlung der Stelle würde bei Gegenrechnung der Kosten (Studium und Betreuung) eine Summe von 65.275 € entstehen.

 

rde die Stelle des Bauingenieurstudiums nach Abschluss des Studiums zu einer normalen Planstelle nach EG 11 umgewandelt werden und man von einer Neubesetzung mit 39 Std. bei Stufe 2 ausgehen, würden sich die Jahreskosten auf 56.025 € belaufen.

 

Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2025 nicht vorhanden. Es handelt es sich um einen überplanmäßigen Aufwand.

Ein Nachtragsstellenplan würde die Umwandlung beinhalten.      


Anlage/n:

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