Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-004
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Sachverhalt:
Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr hat darauf hingewiesen, dass die Umstufung von Straßen, welche zum 01.01.1988 erfolgte, noch Grundbuchbereinigungen erforderlich macht. Die Grundbuchbereinigung soll nunmehr durchgeführt werden.
Dies bedeutet, dass die Stadt 33.673 m² zzgl. eine ca. 200 m² große noch zu vermessende Teilfläche im Kreuzungsbereich Große Gärtnerstraße / Kleine Gärtnerstraße an das Land übertragen muss. Vom Land wird die Stadt 10.106 m² erhalten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Kenntnisnahme // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Kenntnisnahme
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76