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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-488  

Betreff: Skateanlage: Neuer Standort & Neustellung Förderantrag
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ramin, Philip
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
20.01.2025 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Planung, durch den Ingenieur für den Sportplatz Heederbrook, hat sich eindeutig herausgestellt, dass die Skateanlage nicht auf dem Sportplatz Heederbrook errichtet werden kann. Damit das BV „Skateanlage“ weiterverfolgt werden kann, muss ein neuer Standort gefunden werden. Ein möglicher Standort ist als Vorschlag in der Anlage „Idee Standort Skateanlage_Flur 009 Flurstück 82/19“ ausgewiesen. Hier muss mit dem BMTV jedoch noch der Platzbedarf abgesprochen werden, da hier die Zelte für das Ede-Menzler Turnier aufgebaut werden.

 

Der Förderantrag für die Skateanlage ist am 03.12.2024 offiziell zurückgezogen worden. Das hat den Hintergrund, dass einerseits der Förderzeitraum abgelaufen ist und eine Umsetzung hätte stattfinden müssen, andererseits ist der Antrag aus Dezember 2019 und besteht rein aus den Materialkosten ohne mögliche Baukosten. Die beantragte und genehmigte Fördersumme, anhand der damals geplanten Kosten, entspricht daher nicht mehr den real zu erwartenden Kosten.

 

Eine planerische Umsetzung des Bauvorhabens kann durch den aktuellen Ingenieur für den Sportplatz Heederbrook umgesetzt werden, da die Skateanlage zum Zeitpunkt der Vergabe noch Bestandteil des Gesamtprojektes war und somit an den Ingenieur mit vergeben wurde.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung //     


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das BV Skateanlage weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für den Standort, wie der Anlage zu entnehmen, fortzuführen. Zusätzlich wird erneut ein Förderantrag nach neuen Erkenntnissen gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2025 auf dem Produktsachkonto (PSK) 424012.092000 in Höhe von 25.000 € vorhanden. 


Anlage/n:

Idee Standort Skateanlage_Flur 009 Flurstück 82/19

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Idee Standort Skateanlage_Flur 009 Flurstück 82-19 (1218 KB)      

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